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Zahl der neuen Energiegenossenschaften geht weiter zurück

Die Jahresumfrage des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband zeigt, dass die Gründungszahlen neuer Energiegenossenschaften weiter rückläufig sind. Das Ausschreibungsverfahren wird die Zahl der Neugründungen weiter sinken lassen.

Lesezeit: 3 Minuten

Im Jahr 2015 haben sich in Deutschland nur 40 Energiegenossenschaften neu gegründet. Damit ist die Zahl der Neugründungen im Vergleich zum Vorjahr um weitere 25 Prozent zurückgegangen. Das zeigt die Jahresumfrage Energiegenossenschaften, die der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) kürzlich gemeinsam mit der Agentur für Erneuerbare Energien(AEE) in Berlin vorstellt. Dabei haben sie 812 Energiegenossenschaften befragt, die zwischen 2006 und 2015 gegründet wurden. „Vor allem die wirtschaftlichen Grenzen für neue Photovoltaikprojekte schränken die Aktivitäten der Energiegenossenschaften deutlich ein. Mit der Einführung von Ausschreibungen wird nun eine weitere Hürde für die Bürgerenergie geschaffen“, sagt Dr. Eckhard Ott, Vorstandsvorsitzender des DGRV.


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Die ersten vier Ausschreibungsrunden für Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen haben laut DGRV gezeigt, dass die – auch politisch gewünschte – Akteursvielfalt nicht gewährleistet wird. Lediglich 0,22 Prozent der bezuschlagten Gebote (mit Blick auf die installierte Leistung) seien auf Energiegenossenschaften entfallen. Entsprechend kritisch sieht der DGRV nun die Einführung von Ausschreibungen für Windenergie mit dem EEG 2016 – trotz der vom Gesetzgeber eingeführten Bürgerenergieregel. Hiernach sollen Bürgerenergiegesellschaften in einer frühzeitigen Planungsphase in die Ausschreibung gehen können. „Wir begrüßen zwar sehr, dass die Bürgerenergie im Gesetzentwurf berücksichtigt wird. Das grundsätzlich höhere Risiko für kleine Akteure wie Bürgerenergiegenossenschaften wird dadurch aber sogar vergrößert“, so Ott weiter.


Nach einem Zuschlag zum frühen Planungszeitpunkt kann das Projekt im weiteren Prozess bis zur Genehmigung aus unterschiedlichen Gründen scheitern. Dann würde die Bürgerenergiegesellschaft ihre Planungskosten unverschuldet verlieren und müsste zusätzlich noch eine Strafe (Pönale) zahlen. Das können bis zu 45.000 Euro pro Anlage sein. Deshalb schlägt der DGRV vor, dass bezuschlagte Gebote von Bürgerenergiegesellschaften zu einem späteren Zeitpunkt ohne Strafzahlungen zurückgegeben werden können.  


Positiv sieht der DGRV hingegen die Entwicklung bei den Nahwärmegenossenschaften: Hier sind 145 Genossenschaften gegründet worden, mehr als 50 allein in den vergangenen drei Jahren. Da 65 Prozent der Wärmegenossenschaften eine Biogasanlage als Hauptwärmequelle haben, ist perspektivisch eine Anschlussförderung für diese Anlagen erforderlich.


Einen starken Partner in Sachen Nahwärme haben die Energiegenossenschaften in den Kommunen. Das zeigt eine ergänzende Blitzumfrage der AEE unter den von ihr ausgezeichneten Energie-Kommunen. Zwei Drittel der Vorreiterkommunen zeigen verstärkte Aktivitäten im Bereich Nahwärmenetze. Die allgemeinen Rahmenbedingungen für den lokalen Ausbau erneuerbarer Energien beurteilen die Kommunen jedoch durchwachsen. Während sie die Bedingungen im Wärmebereich im Durchschnitt noch als befriedigend wahrnehmen, fällt das Urteil für Strom- und Mobilitätsbereich mit einer Durchschnittsnote von 3,96 bzw. 4,14 deutlich kritischer aus.

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