Der Bundesrat hat am Freitag den Beschluss des Bundestages gebilligt, das routinemäßige Töten von Hühnerküken aus ökonomischen Gründen ab dem Jahr 2022 zu verbieten und dieses Verbot ausdrücklich im Tierschutzgesetz festzuschreiben.
Ab 2024 sind zudem Eingriffe an einem Hühnerei, die bei oder nach der Anwendung von Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei durchgeführt werden und den Tod des Embryos verursachen, ab dem 7. Bebrütungstag verboten. Gleiches gilt für den Abbruch des Brutvorgangs. Hintergrund ist, dass nach wissenschaftlichem Erkenntnisstand Hühnerembryos ab dem 7. Bruttag Schmerzen empfinden können.
Derzeit werden in deutschen Brütereien jährlich circa 45 Mio. männliche Küken getötet, da sie weder für die Eierproduktion noch als Masthühner nutzbar sind. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind jedoch rein wirtschaftliche Interessen kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes.
Der Bundestag geht in seiner Beschlussbegründung davon aus, dass als Alternativen zur Tötung der Küken - neben dem Einsatz von Zweinutzungshühnern und der Aufzucht von männlichen Küken - bis Januar 2022 Verfahren zur frühen Geschlechtsbestimmung im Ei praxisreif sind und dem Markt zur Verfügung stehen.
Vorgesehen ist ein zweistufiges Inkrafttreten: Das Verbot für die Tötung von Hühnerküken gilt ab 1. Januar 2022, das Verbot für Eingriffe am Hühnerei und für den Abbruch des Brutvorgangs ab 1. Januar 2024. Ziel ist es, den Legebetrieben Zeit zu geben, sich an die neue Rechtslage anzupassen.