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Bundesregierung betont Regelungsbedarf in der Putenhaltung

Die Bundesregierung besteht auf Mindestanforderungen für die Haltung von Mastputen. Die Putenhalter befürchten damit das Ende der deutschen Putenhaltung.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hält trotz scharfer Kritik aus der Geflügelwirtschaft an seinem Vorhaben fest, Mindestanforderungen für die Haltung von Mastputen festzulegen.

Die zuletzt 2013 angepassten freiwilligen Eckwerte der Branche reichten nicht aus, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Unter den gegenwärtigen Bedingungen träten nach wie vor gesundheitliche Probleme und tierschutzrelevante Verhaltensstörungen wie Federpicken oder Kannibalismus bei der Haltung und Mast von Puten auf.

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Zwar räumt die Regierung ein, dass im Rahmen der geplanten Neufassung des EU-Tierschutzrechts auch über Mastputen diskutiert werde. In den ersten, für Ende 2023 vorgesehenen Brüsseler Entwürfen seien aber noch keine Vorgaben an die Haltung von Mastputen beabsichtigt. Insofern sei nicht absehbar, wann entsprechende Entwürfe für harmonisierte EU-Vorgaben zu erwarten seien.

Eine hohe Bedeutung misst die Regierung zudem dem Auftrag im Koalitionsvertrag bei, bestehende Lücken in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zu schließen.

Schaufensterpolitik

Unionsagrarsprecher Albert Stegemann warf Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir vor, er presche wider besseren Wissens mit der Forderung nach nationalen Verschärfungen in der Putenmast vor. Bereits heute werde jedes fünfte Kilogramm Putenfleisch importiert.

Dabei werde Putenfleisch stark in der Gastronomie eingesetzt. Dort greife jedoch die von der Ampel geplante Tierhaltungskennzeichnung nicht. Daher nehme Minister Özdemir wissentlich einen Etikettenschwindel in Kauf, um Schaufensterpolitik zu betreiben. Das Bundeslandwirtschaftsministerium ignoriere zudem, dass die EU-Kommission bereits aktiv an dem Thema dran sei.

„Statt aktiv am Abbau der Tierhaltung in Deutschland zu arbeiten, sollte sich Minister Özdemir im Sinne des Tierschutzes lieber für gleiche Haltungsbedingungen im gesamten Binnenmarkt der Europäischen Union einsetzen“, erklärte Stegemann.

„Traumtänzerei“

Zum Jahreswechsel hatte das BMEL Eckpunkte für eine tiergerechtere Haltung der Mastputen vorgelegt. Zentrale Elemente sind die Reduktion der Besatzdichten, Anforderungen an die Strukturierung der Haltungsumwelt sowie das Angebot von Aufbaumöglichkeiten und Beschäftigungsmaterial.

Für das Halten und Betreuen von Mastputen soll künftig ein Sachkundenachweis erforderlich sein. Die Eckpunkte seien als „Diskussionsgrundlage und Basis“ für die Vorbereitung der geplanten Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gedacht und formuliert, bekräftigte das Ministerium in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage der Union.

Der Zentralverband der Geflügelwirtschaft (ZDG) bezeichnete die Pläne als „realitätsverweigernde Traumtänzerei“. Diese würden das Ende der deutschen Putenhaltung einläuten.

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