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Salmonellen

Geflügelbetriebe müssen verpflichtend in Hygieneschleusen investieren

Geflügelbetriebe künftig verpflichtet, Hygieneschleusen einzurichten. Außerdem werden die Informationspflichten der Geflügelhalter bei der Salmonellenbekämpfung geändert.

Lesezeit: 2 Minuten

Als Folge von Änderungen der Geflügel-Samonellen-Verordnung kommen auf die Geflügelhalter zusätzliche Kosten für die Erregerbekämpfung zu. Der entsprechenden Änderungsverordnung hat der Bundesrat am vergangenen Freitag zugestimmt.

Damit werden Bedenken und Forderungen der Europäischen Kommission aus dem Audit im Jahr 2015 aufgegriffen. Die Anpassung des nationalen Rechts ist auch Voraussetzung für EU-Finanzhilfen zur Umsetzung des nationalen Programms zur Bekämpfung von Salmonellen.

Seuchenschäden wären teurer

Unter anderem werden Geflügelbetriebe künftig verpflichtet, Hygieneschleusen einzurichten, um die Biosicherheit mit Blick auf die Einschleppung zu erhöhen. Daraus ergeben sich nach Berechnungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums Investitionskosten für die Geflügelbranche von schätzungsweise insgesamt 3,4 Mio. € und für den Betrieb der Schleusen ein Aufwand von jährlich insgesamt 10,8 Mio. €.

Dadurch könnten allerdings vielfach höhere finanzielle Verluste durch die Einschleppung einer infektiösen Geflügelkrankheit in den Geflügelbetrieb vermieden werden.

Neue Informationspflicht

Außerdem werden die Informationspflichten der Geflügelhalter bei der Salmonellenbekämpfung geändert. Unter anderem müssen künftig Feststellungen von Salmonellen im Rahmen betriebseigener Kontrollen vor ihrer genauen serologischen Identifizierung unverzüglich der zuständigen Behörde mitgeteilt werden. Die Behörde kann dann nach eigenem Ermessen weitere Untersuchungen im Betrieb durchführen.

Bisher musste der Verdacht auf eine Infektion mit Salmonellen mitgeteilt werden, was die zuständige Behörde dazu veranlasste, Bestätigungsuntersuchungen durchzuführen. Die Änderungsverordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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