Das uneinheitliche Vorgehen bei der Aufhebung der Stallpflicht für Geflügel in Schleswig-Holstein ist beim Geflügelwirtschaftsverband Schleswig-Holstein und Hamburg auf Kritik gestoßen.
„Wir hätten uns ein landesweit einheitliches Vorgehen gewünscht“, erklärte der Verbandsvorsitzende Hans-Peter Goldnick. Schließlich sei die Viruslast in der Wildvogelpopulation immer noch vorhanden. „Natürlich freue ich mich für die Tiere, meine Berufskollegen und alle Geflügelhalter, die durch die teilweise Aufhebung der Stallpflicht eine Entlastung erfahren, insbesondere für die Halter von Wassergeflügel. Aber das uneinheitliche Vorgehen bei der Stallpflicht im Land sorgt für erneute Unsicherheit, was denn nun Sache ist“, so Goldnick.
Kreise lockern Aufstallungspflicht
Das Landwirtschaftsministerium hatte am 4. Mai die Kreise und kreisfreien Städte gebeten, das Risiko eines Eintrags von Geflügelpest in ihren Geflügelhaltungen aktuell neu zu bewerten und zu entscheiden, ob und welche Maßnahmen der Aufstallung weiterhin erforderlich sind. Aufgrund des allgemeinen Rückgangs des Geflügelpestgeschehens bei Wildvögeln hatten die Kreise Pinneberg, Nordfriesland, Ostholstein sowie Plön Ende April die Aufstallungspflicht auf gewässernähe Zonen beschränkt.
Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht äußerte die Hoffnung, dass „wir den Höhepunkt des Geschehens hinter uns haben“. Eine landesweite Aufstallung von Geflügel sei daher nicht mehr erforderlich. Für eine vollständige Entwarnung sei es jedoch zu früh, da noch regelmäßig Nachweise bei Wildvögeln in verschiedenen Kreisen und kreisfreien Städten erfolgten, erklärte Albrecht.
Das Monitoring an kranken und verendeten Wildvögeln werde fortgesetzt. Die Allgemeinverfügung vom 11. November 2020 mit vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen gelte weiterhin.
Aktueller Stand
Im Rahmen des aktuellen Geschehens wurde laut amtlichen Angaben eine Geflügelpestinfektion bei rund 655 Wildvögeln in Schleswig-Holstein bestätigt. Hierbei wurden Geflügelpesterreger der Subtypen H5N8, H5N5, H5N4, H5N3 sowie zuletzt vermehrt der Subtyp H5N1 nachgewiesen.
In Hausgeflügelhaltungen wurden in dem nördlichen Bundesland im aktuellen Geschehen bisher zehn Ausbrüche verzeichnet; betroffen waren 134 000 Tiere. Bundesweit wurden seit Oktober 2020 insgesamt mehr als 1.500 Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln und in Hausgeflügelhaltungen festgestellt.