Seit dem 9. März gab es einen Verdacht auf Vogelgrippe auf einem Putenhof im Bereich der Stadt Feuchtwangen (Kreis Ansbach). Laut dem Portal infranken.de sind die Befürchtungen nun wahr geworden, die Geflügelpest ist im Bestand.
Am Mittwoch informierte das Landratsamt, dass bereits alle rund 15.000 Mastputen und rund 15.000 Putenküken gemäß den Vorschriften der bundesweit gültigen Geflügelpest-Verordnung getötet und fachgerecht entsorgt worden seien.
Strenge Regeln
Um den Hof wurde eine Schutzzone mit einem Radius von 3 km eingerichtet. 10 km groß ist die folgende Überwachungszone. Für die Landwirte dieser Zonen gelten strenge Verbringungsverbote für lebende Tiere, Eier und Geflügelfleischprodukte. Des Weiteren sollen in der Schutzzone besondere Hygienevorschriften für Fahrzeuge und Maschinen im Bereich der Geflügelhaltung umgesetzt werden.
Eine Aufstallpflicht besteht in beiden Bereichen mindestens 30 Tage nach Abschluss der Desinfektionsmaßnahmen. Derzeit sei die Desinfektion der Ställe jedoch noch nicht vollständig abgeschlossen, was dazu führt, dass das genaue Ende der Aufstallpflicht voraussichtlich um Mitte April 2025 liegt, so das Amt laut infranken.de.
Schutz- und Überwachungszone
Im Landkreis Ansbach umfasst die Schutzzone die Ortsteile folgender Städte und Gemeinden:
Dürrwangen (Dürrwangen, Flinsberg, Goschenhof, Halsbach, Neuses, Rappenhof, Sulzach),
Feuchtwangen (Bernau, Eschlach, Hainmühle, Herrnschallbach, Koppenschallbach, Krapfenau, Lotterhof, Metzlesberg, Mögersbronn, Schöhnmühle, St. Ulrich, Volkertsweiler, Wehlmäusel, Weikersdorf, Zehdorf) und
Schopfloch (Köhlau).
Die Überwachungszone umfasst die Ortsteile folgender Städte und Gemeinden:
Aurach (Gindelbach, Schutzmühle, Westheim, Windshofen)
Burk (Bruck, Burk, Meierndorf, Schleifmühle)
Dentlein am Forst (Dentlein, Erlmühle, Fetschendorf, Großohrenbronn, Kaierberg, Kleinohrenbronn, Leichsenhof, Obermosbach, Ölmühle, Schwaighausen, Zinselhof)
Dinkelsbühl (Bernhardswend, Botzenweiler, Burgstall, Dinkelsbühl, Esbach, Gaismühle, Gersbronn, Hausertshof, Hellenbach, Hohenschwärz, Holzapfelshof, Karlsholz, Ketschenweiler, Maulmacher, Mögelinschlößlein, Neustädtlein, Obermeißling, Oberradach, Oelmühle, Radwang, Rain, Reichertsmühle, Rothof, Segringen, Seidelsdorf, Sinbronn, Sittlingen, Steineweiler, Untermeißling, Unterradach, Waldeck, Walkmühle, Weidelbach)
Dürrwangen (Dattelhof, Halsbach, Haslach, Hirschbach, Witzmannsmühle)
Ehingen (Beyerberg, Hüttlingen)
Feuchtwangen (Aichau, Aichenzell, Archshofen, Banzenweiler, Bergnerzell, Bieberbach, Charhof, Charmühle, Dorfgütingen, Esbach, Feuchtwangen, Gehrenberg, Glashofen, Heilbronn, Heiligenkreuz, Herbstmühle, Hinterbreitenthann, Höfstetten, Jakobsmühle, Jungenhof, Kaltenbronn, Krebshof, Krobshausen, Krobshäuser Mühle, Kühnhardt am Schlegel, Larrieden, Leiperzell, Lichtenau, Löschenmühle, Mosbach, Neidlingen, Oberahorn, Oberhinterhof, Oberransbach, Oberrothmühle, Reichenbach, Rißmannschallbach, Seiderzell, Sommerau, Sperbersbach, Steinbach, Tauberschallbach, Thürnhofen, Tribur, Ueberschlagmühle, Unterahorn, Unterdallersbach, Unterhinterhof, Unterransbach, Vorderbreitenthann, Weiler am See, Wüstenweiler, Zumberg)
Herrieden (Angerhof, Birkach, Bittelhof, Böckau, Buschhof, Elbersroth, Gräbenwinden, Lattenbuch, Leuckersdorf, Oberschönbronn, Sickersdorf)
Langfurth (Ammelbruch, Dorfkemmathen, Langfurth, Matzmannsdorf, Oberkemmathen, Schlierberg, Stöckau)
Schopfloch (Buchhof, Deuenbach, Dickersbronn, Lehenbuch, Lehengütingen, Pulvermühle, Schopfloch, Waldhäuslein, Zwernberg)
Wieseth (Ammonschönbronn, Beckenmühle, Deffersdorf, Forndorf, Häuslingen, Höfstetten, Lölldorf, Mittelschönbronn, Steigmühle, Untermosbach, Wieseth, Zimmersdorf, Zirndorf)
Wilburgstetten (Brennhof, Knittelsbach, Villersbronn, Walkmühle)
Wittelshofen (Dühren, Gelshofen, Illenschwang, Obermichelbach, Untermichelbach, Wittelshofen)
Das Landratsamt Ansbach hat für die genannten Orte eine Allgemeinverfügung erlassen, aus der die entsprechenden Restriktionsgebiete sowie angeordneten Schutzmaßnahmen hervorgehen.
Achten Sie unbedingt auf Hygiene!
Betriebe sind amtlich angewiesen, die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. Dazu zählt z.B. die sichere Aufbewahrung von Futter, sodass es für Wildvögel unzugänglich ist, sowie die Bekämpfung von Schadnagern.
Amt macht Vor-Ort-Kontrollen
Aufgrund der Vermutung, dass Wildvögel als Ursache für den Ausbruch der Geflügelpest gelten, hat das Veterinäramt am Landratsamt Ansbach Reihenuntersuchungen in Geflügelbetrieben gestartet, so infranken.de weiter.
Mitarbeiter des Veterinäramtes besuchen daher gemeldete Halter von Hausgeflügel in der Schutzzone stichprobenmäßig, um klinische Untersuchungen durchzuführen. Bei diesen Untersuchungen werden insbesondere bei Wassergeflügel Tupferproben aus dem Rachen entnommen, die zur Analyse an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit geschickt werden.
"Mit diesen sehr aufwendigen Reihenuntersuchungen finden wir heraus, ob bereits eine weitere Verbreitung stattgefunden hat", erläutert Dr. Ralf Zechmeister, Leiter des Veterinäramtes. "Damit sind wir in der Lage, schnellstmöglich Maßnahmen zur Eindämmung der Seuche einzuleiten."
Während der Besuche wird ebenfalls geprüft, ob zusätzliche Biosicherheitsmaßnahmen erforderlich sind oder ob Änderungen in der Haltung der Tiere aus tiermedizinischer Sicht notwendig sind. Die Mitarbeiter des Veterinäramtes sind mit einem Dienstausweis ausgestattet, den sie auf Verlangen vorzeigen.