Die Behandlung von Eiern mit ultravioletten Strahlen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes soll zukünftig generell erlaubt sein. Das geht aus der Verordnung zur Änderung der Lebensmittelbestrahlungsverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften hervor, die das Bundeslandwirtschaftsministerium dem Bundesrat zur Entscheidung vorgelegt hat.
Die direkte Einwirkung von ultravioletten Strahlen (UV-C Strahlen) sei geeignet, um den mikrobiologischen Status der Eierschalenoberfläche zu verbessern und diene damit dem gesundheitlichen Verbraucherschutz, heißt es in der Verordnung. Bislang war das Verfahren gemäß Lebens- und Futtermittelgesetz verboten, wurde jedoch seit 2017 per Ausnahmegenehmigung gestattet.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium verweist auf die Stellungnahme des Bundesamtes für Risikobewertung (BfR), nach der die Bestrahlung von Eiern mikrobiologisch wirksam und bei guter lebensmittelhygienischer Praxis zu befürworten sei. Gesundheitsrisiken für Verbraucher liegen dem BfR nicht vor.
Eine Voraussetzung für das Verfahren sei jedoch, dass die Eier zum Zeitpunkt der Bestrahlung sauber sein müssten. Begründet wird diese Einschränkung damit, dass eine Verschmutzung durch organisches Material zu einer Abnahme der Wirksamkeit der Keimreduktion führen könne. Unabhängig von der Bestrahlung solle sichergestellt werden, dass weiterhin sämtliche hygienischen Anforderungen an Erzeugung, Behandlung, Lagerung und Inverkehrbringen von Eiern erfüllt werden.