Der Föderale Aufsichtsdienst für die Tier- und Pflanzengesundheit in Russland (Rosselkhoznadzor) hat das Einfuhrverbot für Bruteier und Eintagsküken aus Deutschland und Großbritannien aufgehoben. Nach Angaben des Forschungsinstituts für Agrarmarktkonjunktur (IKAR) in Moskau geht es um sechs deutsche Unternehmen in Niedersachsen und neun in der Grafschaft Cheshire, die sich in vogelgrippefreien Gebieten befinden.
Seit November 2020 waren nicht nur Lieferstopps für Bruteier und Eintagsküken aus Deutschland und Großbritannien eingeführt worden, sondern auch aus Dänemark, Polen, den Niederlanden, Kroatien, Schweden, Belgien, Rumänien und Frankreich.
Um einem Versorgungsdefizit mit heimischen Bruteiern und Eintagsküken entgegenzuwirken, will Moskau dem IKAR zufolge ab dem 1. Januar 2022 für diese Produkte einen Ausfuhrzoll von 5 % erheben; am 1. Januar 2023 soll der Zollsatz auf 15 % angehoben werden.
Darüber hinaus sei geplant, die Grenze für kurzfristige zinsvergünstigte Darlehen für Geflügelbetriebe von umgerechnet 12 Mio. € auf 18 Mio. € pro Kreditnehmer zu erhöhen sowie die Laufzeit für zinsgünstige Investitionsdarlehen für die von der Vogelgrippe betroffenen Unternehmen auf zwölf Jahre zu verlängern. Außerdem würden ab 2022 Zuschüsse für Investitionen in den Bau und die Modernisierung von Bruteiproduktionsanlagen gewährt.