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Neues Handbuch

So schützen Sie Legehennen vor Salmonellen

Wer 350 Legehennen und mehr hält, muss seine Tiere auf Salmonellen testen lassen. Ein neues Handbuch klärt über Eintragsquellen in der Eiererzeugung auf.

Lesezeit: 8 Minuten

Unsere Autorin: Jutta van der Linde, BVMG

Der Boom in der Mobilhaltung im Zusammenhang mit regionaler Vermarktung führte in den letzten Jahren dazu, dass eine Vielzahl von Quereinsteigern – also „Neulingen“ – in der Mobilen Legehennenhaltung einen zusätzlichen Einkommenserwerb auf den Höfen fanden.

Zum bereits vorhandenen Hofladen bot sich der attraktive Werbeträger Mobilstall mit den freilaufenden Hühnern an der Hofeinfahrt nahezu an, sorgte für Aufmerksamkeit und Kundenzulauf. Oftmals erfolgte innerhalb dieser rund 3.000 Betriebe ein rasantes Wachstum der Geflügelbestände auf den Höfen, so kann heute von etwa 8 – 10.000 mobilen Einzelherden verschiedener Größenordnungen deutschlandweit ausgegangen werden.

Ab 350 Tieren greift Salmonellenverordnung

Ab einer Zahl von 350 Legehennen im Betrieb sehen sich dann die Betriebsleiter mit dem Inhalt der Geflügel-Salmonellenverordnung konfrontiert.

Im Bundesverband Mobile Geflügelhaltung e. V. (BVMG) sind aktuell 400 Betriebe mit 450.000 Tierplätzen organisiert. Wir stellen fest, dass man in den kleineren Betrieben zwar der Gesetzgebung mit der regelmäßigen Probenahme Genüge tut, aber das Basiswissen um die Regularien im Fall eines Positivbefundes mit Salmonellen häufig nicht vorhanden ist.

Spätestens dann kommen Fragen auf in Form von „Was muss ich jetzt tun?“ oder „Wie lange bin ich jetzt vom Amt gesperrt?“ Daraufhin hat meist eine intensive Beratung zu erfolgen.

Neues Handbuch soll Antworten liefern

Mit dem neuen Handbuch rücken wir das Thema „Salmonellen in der Legehennenhaltung“ verstärkt ins Bewusstsein der Legehennenhalter. Die Broschüre richtet sich dabei insbesondere an kleinere Haltungen im Mobil- sowie im Feststall. Darin werden die gesetzlichen Grundlagen abgehandelt sowie ausführlich und reichlich bebildert die Eintragsquellen von Salmonellen in der Eierproduktion erklärt.

Eingangs wird auf die Bedeutung des Lebensmittelproduzenten hingewiesen, denn der Landwirt ist heute nicht mehr einfach nur der Bauer, der ein paar Hühner hält. Es gilt die Eierproduktion sensibel zu betreiben, damit es zu keinen negativen Konsequenzen für den Kunden und in der Folge auch für den Produzenten kommt.

Ein wichtiges Thema sind die individuellen Kosten, die ein Positivbefund und die anschließende Betriebssanierung nach sich ziehen können. Die meisten Betriebe haben ihre Bestände nicht gegen solche „Havarien“ versichert, das Thema Salmonellen scheint so lange „weit weg“ bis man selbst zum betroffenen Tierhalter wird.

Finanzielle Konsequenzen

An sechs realen, anonymisierten Fallbeispielen werden die finanziellen Konsequenzen aufgezeigt – mit und ohne Ertragsschadenversicherung. Der Verlust kann je nach Alter der betroffenen Herde und den betrieblichen Strukturen auf eine fünfstellige Summe anwachsen.

Wenn der unversicherte Tierhalter diese Zahlen resümiert, wird klar, wie viele Eier er produzieren muss, um den Schaden aufzufangen. Vielen Legehennenhaltern, insbesondere jene mit kleineren bis mittleren Festställen, sind diese Konsequenzen nicht bewusst.

Das finanzielle Risiko eines positiven Salmonellenbefundes ist auch für den kleinen Betrieb nicht unerheblich. Das Nachschlagewerk widmet sich daher den verschiedenen Vektoren (Einträgern) von Salmonellen und der davon ausgehenden Gefahr.

Eigenes Kapitel für Schadnager

Im Kapitel Schadnager wird beispielsweise auch auf die Biologie und Lebensweise dieser eingegangen. Auch Insekten haben als Einträger von Salmonellosen eine große Bedeutung. Dies kann die rote Vogelmilbe ebenso sein wie der gefährliche Getreideschimmelkäfer. Dieser wandert nach der Sanierung aus Verstecken heraus gleich wieder in die neue, junge Herde ein und kann diese kontaminieren.

Ist das Futter die Ursache?

Eine weitere Eintragsquelle für Salmonellen kann das Futter sein. Hierbei geht seltener die Gefahr von einem Futter aus einem Futtermittelwerk mit eigenem Qualitätsmanagement aus. Vielfach kommt es eher in hofeigenen Lagerstätten zu einer Kontamination, weil lebende Vektoren wie Mäuse oder Ratten Zugang haben.

Ein betroffener Legehennenhalter, der als Ursache einer Salmonelleninfektion das zugekaufte Futter vermutet und einen Anwalt bemüht, sollte sicher sein, dass er die Möglichkeit eines Nachweises führen kann. Dies geht nur mit einem vom Futtermittelwerk anerkannten Rückstellmuster.

Korrekte Probennahme

Bei eigenen Futterprobeentnahmen sind viele Fehler möglich. Daher finden sich in der Broschüre Hinweise, wie anerkannte Proben durchgeführt und korrekt gelagert werden müssen. Eingegangen wird zudem auf Risiken im Zusammenhang der gleichzeitigen Haltung verschiedener landwirtschaftlicher Nutztiere mit Legehennen. So sollten Gänse niemals gemeinsam oder als Herdenschutz genutzt werden. Als Wassergeflügel sind sie potentielle Salmonellenträger.

Schweine- und Rinderhalter müssen als Risikobetriebe besonders wachsam sein. Werden Schweine und Geflügel gemeinsam auf dem Betrieb gehalten, ist eine strikte hygienische Trennung der Tiere unerlässlich.

Geld am falschen Ende gespart

Gern wird im Rahmen der vorgeschriebenen Eigenkontrollen auf die Dienstleistung eines Tierarztes verzichtet, man nimmt die Proben dann nach gutem Wissen und Gewissen selbst und spart hier Kosten. In manchen Regionen von Deutschland ist auch gar kein passender Tierarzt zur Hand, welcher die Proben für den Betrieb ziehen könnte.

Also behelfen sich die Betriebe selbst und machen dabei nicht selten Fehler in der regelmäßigen Probenahme. Dies kann unerwünschte Positivbefunde und amtliche Besuche mit Bestandsperrungen zur Folge haben. Aus diesem Grund werden im Kapitel zur Salmonellenprobenahme anhand von Bildern die einzelnen Schritte der korrekten Probenahme dargestellt. So können Fehler vermieden werden.

Kennen Sie die Vorschriften zur Probennahme?

Eigenproben dürfen nur von fachkundigen Personen gezogen werden. Zur Fachkundigkeit gehört nicht nur das Wissen um die richtige Vorgehensweise der Entnahme, sondern auch die weiteren Vorschriften, wie zum Beispiel die Zeit, welche von der Entnahme bis zum Eintreffen im akkreditierten Labor einzuhalten ist.

Die oftmals auf dem Postweg versandten Proben sind nach Vorschrift als biologische Stoffe der Kategorie B besonders zu kennzeichnen.

Hygienekonzept vorlegen

Was die Betriebe und Kontrollbehörden derzeit in der Fläche Deutschlands am meisten beschäftigt, ist die Frage nach einem betrieblichen Hygienekonzept und der Umsetzbarkeit von Hygienemaßnahmen. Über 6.000 mobile Einzelställe in Deutschland haben keinen Vorraum.

Auch manche Festställe in Altgebäuden verfügen nicht über einen Vorraum, wo das Stallpersonal vor dem Betreten des Stalles die Hände waschen und Stallkleidung anziehen kann. Daher sind findige und schlüssige Lösungen gefragt, die der Legehennenhalter auf Verlangen liefern muss.

Wichtig ist, dass der Tierhalter vom Veterinäramt als kompetenter Tierhalter mit Wissen um seine Pflichten wahrgenommen wird. Anhand eines beispielhaften „Hochrisikobetriebes“ mit Legehennen und Schweinen werden in der Broschüre relevante Parameter für ein betriebliches Hygienekonzept dargestellt.

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I N T E R V I E W

Positive Eigenkontrolle hat Konsequenzen

Wir sprachen mit Dr. Kristian Düngelhoef. Er ist Fachtierarzt für Geflügel und Mitautor des Salmonellen- Handbuchs.

top agrar: Herr Dr. Düngelhoef, welches Wissen können Legehennenhalter aus dem Handbuch „Basiswissen – Salmonellen in der Legehennenhaltung“ ziehen?

Düngelhoef: Es ist ein Nachschlagewerk in verständlicher Sprache zu allen relevanten Aspekten rund um das Thema Salmonellen. Der Erreger wird vorgestellt, zudem geht es um rechtliche Aspekte sowie um Impfungen gegen Salmonellen. Thematisiert werden weiterhin die Prophylaxe und Gefahren der Einschleppung, die Probennahme sowie die Sanierung positiver Betriebe und Vieles mehr.

Sind denn alle Legehennenhalter von der Salmonellenverordnung betroffen?

Düngelhoef: Unter die Geflügel-Salmonellen-VO fallen alle Leghennenhalter ab einer Gesamtzahl von 350 Hennen auf dem Betrieb. Die Art der Haltung, ob im Mobil- oder Feststall, spielt keine Rolle.

Richtet sich das „Basiswissen – Salmonellen in der Legehennenhaltung“ nur an Mobilstallhalter?

Düngelhoef: Nein, grundsätzlich ist das Heft auch für viele weitere Legehennenhalter und andere Personen aus dem Umfeld der Geflügelbranche interessant. In einem separaten Kapitel werden allerdings Besonderheiten von Mobilställen im Zusammenhang mit der Salmonellenthematik vorgestellt.

Haben Sie es in der Praxis häufiger mit Salmonelleninfektionen in Legehennenhaltungen zu tun?

Düngelhoef: Zum Glück treten Salmonelleninfektionen in Deutschland und Europa seit Einführung der Geflügel- Salmonellen-VO nicht mehr sehr häufig auf. Sie kommen aber doch immer mal wieder vor, sowohl in Mobil- als auch in Festställen. Ein Risiko ist in der heutigen Zeit sicher die angestrebte, längere Haltungsdauer der Hennen, wenn nicht im Laufe des Durchgangs nochmal nachgeimpft wird. Auch die alternativen Haltungsformen (Boden-, Freiland-, Biohaltung), in denen den Tieren mehr Tierwohl geboten werden kann, bergen ein höheres Risiko für Erregereinträge, u. a. von Salmonellen.

Die Kontamination ist in diesen Haltungsformen einfacher, denn hier kommen die Tiere mit ihren Ausscheidungen wieder in Kontakt, welches man in der früheren Käfighaltung unterbunden hatte.

Die Änderungen der Geflügelsamonellen-VO sind Ende 2023 rechtskräftig geworden. Wie wirken sich diese Änderungen auf die Eigenkontrolluntersuchungen aus?

Düngelhoef: Der Begriff des Verdachts einer Salmonelleninfektion wurde gestrichen. Zuvor war ein Positivergebnis bei einer in einem akkreditierten Labor untersuchten, sogenannten Eigenkontrolle, die mindestens alle 15 Wochen gezogen werden muss, nur ein Verdachtsfall. Dieser musste vom Veterinäramt bestätigt werden, um Konsequenzen zu haben.

Das ist jetzt anders. Das Positivergebnis einer Eigenkontrolle kann von den Behörden, ohne amtliche Kontrolluntersuchung, alle in der Verordnung vorgesehen Konsequenzen nach sich ziehen.

Überprüft das Veterinäramt positive Eigenproben nicht?

Düngelhoef: Die Verpflichtung dazu ist weggefallen. Veterinärämter können in solchen Fällen aber immer noch amtliche Proben ziehen. Sind diese dann negativ, ist das Vorgehen derzeit uneinheitlich. Den Behörden fehlen aktuell noch Auslegungshinweise zu dieser Verordnung. Die Regelung, dass ab einer Bestandsgröße von 1.000 Legehennen auf einem Betrieb routinemäßig einmal jährlich vom Veterinäramt amtliche Salmonellenproben gezogen werden müssen, ist aber genauso erhalten geblieben.

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