Beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig verhandeln die Richter heute darüber, ob die Praxis des Kükentötens gegen das Tierschutzgesetz verstößt oder nicht. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte das Vorgehen untersagt. Mehrere Brütereien klagten dagegen und setzten sich in der Vorinstanz vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster durch. Zu der heutigen Verhandlung und den Alternativen zur Kükentötung durch eine Geschlechtererkennung im Ei kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes:
„Wirtschaftliche Interessen können niemals ein vernünftiger Grund für das millionenfache Töten von Tieren sein, die dann nicht einmal als Nahrungsmittel genutzt werden können.“, sagt Thomas Schröder, der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Wir setzen daher darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht Leipzig wirtschaftliche Interessen nicht als vernünftigen Grund anerkennt und die Rechtmäßigkeit des Erlasses Nordrhein-Westfalens bestätigt. Jedes andere Urteil wäre ein ethischer Skandal und würde von der großen Mehrheit der Gesellschaft nicht akzeptiert.“, so Schröder weiter.
Klientelpolitik zum ökonomischen Vorteil der Tiernutzer
Die Branche habe Jahrzehnte lang Zeit, etwas zu ändern, blieb aber untätig - und bekäme dafür offenbar Rückendeckung durch die Regierung. Sollte das Töten weiter erlaubt bleiben, dann gehe jedes einzelne getötete Küken ab dem Tag auf das persönliche Schuldkonto der jetzigen Bundesministerin und im Besonderen auch der Bundeskanzlerin, die sich seit ihrem Amtsantritt mit keiner von ihr eingesetzten Bundesregierung um eine grundlegende Lösung gekümmert habe, so der Präsident.
Die Alternative der Geschlechtsbestimmung im Ei sei nur eine technische „Lösung“, die das eigentliche Problem, nämlich die extrem spezialisierte Zucht auf Legeleistung bei den Hühnern und die damit verbundenen Tierschutzprobleme, nicht angehe. Schon längst hätte die Bundesregierung den Weg zur Rückkehr zu Zweinutzungshühnern ebnen können, ist sich Schröder sicher. „Stattdessen wird an einem kaputten Haltungssystem herumrepariert. Das nenne ich Klientelpolitik zum ökonomischen Vorteil der Tiernutzer. Nachhaltige, glaubhafte Tierschutzpolitik geht anders.“, sagt Der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Geschlechtsbestimmung im Ei nur Übergangslösung
Die Geschlechtsbestimmung im Ei sei nur dann als Übergangslösung akzeptabel, sofern ein Schmerzempfinden des Embryos sicher ausgeschlossen werden kann. Das sei bei der von Julia Klöckner vorgeschlagenen „SELEGGT-Methode“ nicht der Fall, da Eier hierfür bereits acht bis zehn Tage bebrütet werden. Die spektroskopische Methode dagegen setze bereits früher an. „Statt mit aller Kraft diese Art der Geschlechtererkennung zügig zur Serienreife zu bringen, haben es REWE und Eierbranchenvertreter mit Versprechungen geschafft, die Bundesminister zu überreden, weiter Geld und Zeit in die aus Tierschutzsicht schlechtere Übergangslösung zu investieren.“ So Schröder weiter.