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Tierärztliche Hausapotheke

Umwidmungsverbot für colistin-haltige Antibiotika beschlossen

Der Bundesrat hat für die Verordnung über tierärztliche Hausapotheken gestimmt. Sie schränkt den Einsatz von Colistin ein, weil manche Geflügelhalter es über die Tränke an den ganzen Bestand geben.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesrat hat am Freitag der vom Bundesagrarministerium (BMEL) vorgelegten neuen Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) zugestimmt. Die TÄHAV enthält ein sogenanntes Umwidmungsverbot für colistin-haltige Antibiotika.

Colistin, das auch für die Humanmedizin von besonderer Bedeutung ist, wird vor allem in der Geflügelmast breit und teilweise in einer Weise eingesetzt, die nicht der Zulassung entspricht. Entgegen der zugelassenen Verwendung wird der Wirkstoff bei bestimmten Erkrankungen mit zu hohen Tagesdosen über die Tränke mehrere Tage lang bei allen Tieren gleichermaßen angewendet.

Im nationalen Tierarzneimittelrecht verankert

Dieser fahrlässige Antibiotikaeinsatz begünstigt die Entstehung von multiresistenten Keimen, die eine große Gefahr für die menschliche Gesundheit sind, schreibt das BMEL dazu. Mit der Novelle der TÄHAV soll diese gefährliche Praxis deutlich eingeschränkt werden.

Das Verbot dieser Umwidmung von oralen Colistinpräparaten bei lebensmittelliefernden Tieren wird nun im nationalen Tierarzneimittelrecht verankert. Damit soll sichergestellt werden, dass nur noch ein Einsatz entsprechend der Zulassungsbedingungen erfolgt.

Die jüngsten Zahlen aus dem Bericht des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) zu den Antibiotikaverbrauchsmengen und den Therapiehäufigkeiten bei Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten im Jahr 2023 bestätigen, dass das neue Colistin-Umwidmungsverbot notwendig ist. Die Daten des Berichts sind hier zu finden. 

Mit der Neufassung der TÄHAV werden die bisherigen Vorschriften zum Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke an die aktuelle unionsrechtliche Tierarzneimittel-Verordnung angepasst. Die Regelungen enthalten außerdem unter anderem Anforderungen an die Betriebsräume und an den Umgang mit den dort zubereiteten und aufbewahrten Tierarzneimitteln. 

Bürokratieabbau in Tierarztpraxen

Die Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) trägt auch zum Abbau unnötiger Bürokratie bei. Damit beschränken wir uns auf diejenigen Dokumentationspflichten, die bei der Abgabe von Tierarzneimitteln, Humanarzneimitteln und veterinärmedizintechnischen Produkten, wirklich notwendig sind.

Beispielsweise werden die bisherigen Vorschriften zum Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke an das neue EU-Tierarzneimittelrecht angepasst. Mit diesen Vereinfachungen setzt das BMEL umfangreiche administrative Erleichterungen im Sinne einer nachhaltigen bürokratischen Entlastung der Tierärzte um. 

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