Die Auswirkungen der Geflügelpest zeigen sich derzeit an den Küsten. Allein in Schleswig-Holstein sind inzwischen rund 10.200 tote Vogelkadaver gefunden worden, berichtet der NDR unter Berufung auf das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI). Stichprobenartig hat dieses die Wildvögel untersucht. Rund 270 Tiere waren infiziert, heißt es.
Vor zwei Wochen hätten die Fachleute an einem einzigen Tag fast 1.000 verendete gefunden. Seitdem soll die Kurve aber nach unten gehen. Am Wochenende wurden gar keine Kadaver mehr eingesammelt, was jedoch keine Entwarnung bedeute. Auch andere Gebiete könnten künftig noch stark von der Vogelgrippe betroffen sein. Bisher konzentriert es sich auf Nordfriesland. Dithmarschen und die Unterelbe seien deutlich weniger betroffen, das Inland und die Ostküste nur marginal.
Vergangene Woche hatte das Umweltministerium aus Schleswig-Holstein mitgeteilt, dass 41 weitere Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln aus den Kreisen Nordfriesland, Dithmarschen, Pinneberg, Segeberg, Rendsburg-Eckernförde und Herzogtum Lauenburg kamen. Daneben habe man die Geflügelpest auch erstmals im Rahmen zweier Nachweise bei Wildvögeln aus Ostholstein (Möwe, Greifvogel) nachgewiesen.
Restriktionszonen im Kreis Dithmarschen
Zudem wurde der fünfte Fall der Geflügelpest in einer Hausgeflügelhaltung in Schleswig-Holstein amtlich festgestellt. Betroffen ist zum ersten Mal im Rahmen des aktuellen Geschehens eine Gänsehaltung im Kreis Dithmarschen. Nach Angaben des Kreises wurden dort etwa 630 Tiere gehalten. Gemäß Geflügelpest-Verordnung ist die Tötung und fachgerechte Entsorgung allen Geflügels der betroffenen Haltung erfolgt.
Um den Ausbruchsbetrieb sind gemäß Geflügelpest-Verordnung Restriktionszonen eingerichtet, welche aus einem Sperrbezirk von mindestens drei und einem Beobachtungsgebiet von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb bestehen. In diesen Zonen gelten bestimmte rechtlich vorgegebene Regelungen für Geflügelhaltungen. Diese umfassen u.a. ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel. Weitere Informationen werden vom Kreis Dithmarschen zur Verfügung gestellt und sind der Allgemeinverfügung des Kreises zu entnehmen.
„Landes- aber auch bundesweit wird ein Anstieg der Geflügelpestnachweise bei Wildvögeln verzeichnet. Umso wichtiger ist es, die zum Schutz des Hausgeflügels erforderlichen Hygienemaßnahmen und die Aufstallung konsequent umzusetzen und einzuhalten“, sagte Landwirtschaftsminister Jan Phillip Albrecht.
Insgesamt sind seit Beginn des Geschehens Ende Oktober in neun Bundesländern Nachweise der Geflügelpest erfolgt. Neben Schleswig-Holstein sind auch Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Hamburg, Niedersachsen, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Berlin und Bayern von Nachweisen der Geflügelpest bei Wildvögeln betroffen.
Seit Mitte November sind alle privaten oder gewerblichen Halter von Geflügel in Schleswig-Holstein, unabhängig von Betriebsart oder Größe dazu verpflichtet, ihre Tiere zum Schutz vor der Geflügelpest aufzustallen. Nähere Informationen hierzu sind den jeweiligen Allgemeinverfügungen der Kreise und kreisfreien Städte zu entnehmen.