Die AfD will im Bundesjagdgesetz eine rechtssichere Grundlage dafür schaffen, dass Jäger verletzte Tiere von ihren Leiden erlösen können. Wie aus einem Bundestagsantrag hervorgeht, bietet das Bundesjagdgesetz bislang keine hinreichende Rechtsgrundlage, um beispielsweise durch Wolfsrisse verletzte Weidetiere durch den Inhaber eines gültigen Jagdscheins töten zu lassen.
Gleiches gelte für vor allem im Straßenverkehr verunglücktes beziehungsweise verletztes Wild; auch hier seien gelegentlich Inhaber eines Jagdscheins samt Jagdwaffe an der Unfallstelle oder könnten ohne großen Aufwand dorthin gerufen werden, würden aber das verletzte Tier dennoch nicht erlösen, weil die Rechtslage bislang unklar sei und zu viele Risiken für den revierfremden Jäger berge.
Hier will die AfD Abhilfe schaffen und das Bundesjagdgesetz anpassen, so dass es eine hinreichende und rechtssichere Grundlage für jeden Inhaber eines gültigen Jagdscheins samt gültiger Waffenbesitzkarte bietet, um etwa im Straßenverkehr, durch Risse oder in ähnlicher Weise verletzte Wild-, Weide- oder andere Tiere von ihren Leiden befreien zu können, sofern das die schnellste und schonendste Wirkung bietet.
„Für mich ist der Tierschutz eine Herzensangelegenheit und ich hoffe sehr, dass die übrigen Fraktionen in solchen Fällen über ihren ideologischen Schatten springen und derartigen Vorschlägen von uns, denen kein vernünftiger Mensch widersprechen kann, ihre Zustimmung nicht verweigern“, erklärte der AfD-Abgeordnete Thomas Ehrhorn.
Er sieht insbesondere eine Verbindung zur Wiederansiedlung des Wolfs. Wenn diese politisch gewünscht sei, gehe das nur mit einem effektiven Schutz gerade von Weidetieren. Mindeststandard müsse es daher sein, dass diese umgehend erlöst werden könnten, wenn sie Opfer einer Wolfsattacke geworden seien.