Das EU-weite Verbot von Bleimunition bei der Jagd in oder um Feuchtgebieten ist jetzt endgültig in trockenen Tüchern. Wie die Europäische Kommission in Brüssel bekanntgab, sollen die neuen Regeln im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung die Bleiverunreinigung der Gewässer und Böden erheblich verringern und gleichzeitig den vermeidbaren Tod durch Bleivergiftung von rund 1 Mio. Wasservögeln pro Jahr verhindern.
EU-weit in den Mitgliedstaaten angewendet werden müssen die neuen Regeln nach einer Übergansfrist von zwei Jahren. Der Versuch einiger Abgeordneten eines Parlamentsveto gegen einen entsprechenden Kommissionsbeschluss war im November endgültig gescheitert.
Die neuen Regeln stützen sich auf eine Empfehlung der EU-Chemikalienagentur (ECHA). Laut Kommission werden jedes Jahr zwischen 4.000 t und 5.000 t Blei aus bleihaltigen Kalibern in Feuchtgebiete freigesetzt.
Brüssel verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass es erschwingliche Alternativen gebe, zum Beispiel Stahlgeschosse statt Bleikugeln. Mit den verabschiedeten Maßnahmen soll die Wirksamkeit der bereits in 24 Mitgliedstaaten bestehenden nationalen Rechtsvorschriften zur Begrenzung des Einsatzes von Bleischüssen in Feuchtgebieten verbessert werden.
Ferner erwartet die Kommission von den neuen Vorgaben einen Beitrag zur Erfüllung der EU-Chemikalienstrategie und der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 des Green Deal. Zudem würden diese helfen bei der Erreichung der Ziele der Vogelschutzrichtlinie, so die Brüsseler Behörde.
Nach Angaben der ECHA lassen jüngste Forschungsergebnisse außerdem darauf schließen, dass mit Bleimunition getroffenes Wild mikroskopisch kleine Bleifragmente enthalten kann, die bei der Zubereitung für den menschlichen Verzehr nicht entfernt werden können. Das Verfahren, Fleisch um den Wundkanal herum „wegzuschneiden“ und zu entsorgen oder eingebettete Bleifragmente zu entfernen, reiche nicht aus, um sämtliches im Fleisch vorhandenes Blei zu beseitigen.