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Start der Ernte 2024 Agrarpaket der Bundesregierung Pauschalierung

Flächen stilllegen

Bundesjägertag fordert wieder Einführung von verpflichtenden Brachflächen

Die Jäger fordern mehr Anstrengungen für Artenschutz und verabschieden Maßnahmen für Rothirsch, Rebhuhn und Feldhase. Darunter sind mehr Querungshilfen, verpflichtende Brachen oder Fangjagd.

Lesezeit: 6 Minuten

Die Delegierten auf dem Bundesjägertag 2024 fordern mehr Anstrengungen für den Erhalt der heimischen Artenvielfalt durch Verbesserung und Wiedervernetzung von Lebensräumen. Auf der Tagung des Deutschen Jagdverbands (DJV) in Mainz haben sie am 22. Juni zwei Positionspapiere verabschiedet, die konkrete Maßnahmen für den Schutz von Arten wie Rothirsch, Rebhuhn und Feldhase enthalten.

Rebhuhn und Feldhase leiden am Verlust von Lebensraum

Arten des Offenlands wie Rebhuhn, Feldhase oder Feldlerche leiden am Verlust von Lebensraum und am negativen Einfluss durch Raubsäuger. Die Delegierten fordern deshalb die verpflichtende Anlage und den Erhalt von Brachflächen, da sie für viele Arten einen Ganzjahreslebensraum und Nahrung bieten.

Allerdings müssten Ausgleichszahlungen für verpflichtende Brachflächen mindestens kostendeckend für die Landwirte sein und bürokratische Hürden müssten fallen. Und die Förderung von freiwillig angelegten Brachflächen brauche eine Biodiversitäts- und Standortkomponente.

Ausnahmen von GLÖZ 8 sind kein Ersatz für Brachen

Der DJV kritisiert, dass die Alternativen zur Brache in GLÖZ 8, etwa der Anbau von Zwischenfrüchten auf 4% der Ackerfläche, kein angemessener Ersatz für Brachen sei.

Stilllegungsflächen und Ansaatbrachen (Blühflächen) sind Rückzugsorte

Brachen bieten seltenen Tieren und Pflanzen Schutz, ebenso Vorteile für das Niederwild: ein gutes Nahrungsangebot durch verschiedene Ackerwildkräuter und ganzjährige Deckung, die vor Prädation schützt. Durch den höheren Anteil von Insekten sind Brachen besonders in der Aufzuchtzeit für Rebhühner und Fasane geeignet. Die schüttere Vegetation verringert für den Feldhühnernachwuchs zudem die Gefahr des Verklammens.

Durch das Ausbleiben der Flächenbearbeitung werden bereits die Gelege vor der Zerstörung bewahrt. Aus Sicht des Niederwildes und vieler anderer Offenlandarten haben vor allem aktiv begrünte Brachflächen die größte Bedeutung, da die Mulchverpflichtung als Mindesttätigkeit erst ab dem 16. August und nur im 2-jährigen Turnus durchgeführt werden darf. Zudem stellen Stilllegungsflächen während und nach der Ernte den einzig verbleibenden Rückzugsort dar.

Mehr Bedeutung für freiwillige Öko-Regelungen (ÖR 1a/1b)

Mit Einführung der neuen Ökoregelungen (Eco-Schemes) in der ersten Säule der Agrarförderung können nun ein- und mehrjährige Blühflächen über die Ökoregelung 1b „Blühstreifen oder -flächen auf GLÖZ 8-Aufstockungsflächen“ gefördert werden. Die Blühflächen der Ökoregelung 1b können nur auf Flächen angelegt werden, die bereits über die Ökoregelung 1a für die Erweiterung der nicht-produktiven Ackerfläche nach GLÖZ 8 gefördert werden.

Aus Sicht des Niederwildes und weiterer Offenlandarten kommt der ÖR 1b die größte Bedeutung zu, da sie ganzjährig Deckung und Nahrung schafft. Der so angelegte ganzjährige Lebensraum erfüllt in der Feldflur für eine Vielzahl an Wildtieren, Feldvögeln und Insekten vielfältige Funktionen.

Änderungen und Ausnahmen in der aktuellen GAP-Förderperiode

Bereits vor Beginn der Förderperiode lagen die größten Hoffnungen zum Wohl der Offenlandarten auf GLÖZ 8. Hierbei ist ein Mindestanteil von 4 % nicht-produktiver Flächen durch die Anlage von Ackerbrachen und/oder durch Landschaftselemente zu erbringen – also eine Flächenstilllegung, erklärt der DJV weiter.

Nach anfänglicher Diskussion über die Selbstbegrünung von Brachflächen, die weder ackerbaulich noch wildtierfreundlich gestaltet werden durften, wurde schließlich zusätzlich eine gezielte Begrünung zugelassen. Somit ist eine Selbstbegrünung oder eine aktive Begrünung durch Ansaat (keine landwirtschaftliche Kultur in Reinsaat) zulässig. Jedoch muss die Einsaat unmittelbar nach der Ernte der Hauptfrucht im Vorjahr erfolgen.

Bereits 2023 wurden die Vorgaben zur verpflichtenden Stilllegung aber ausgesetzt und modifiziert. Aufgrund des Ukrainekriegs und dessen Auswirkungen auf die Ernährungssicherheit konnten die Landwirte gemäß der GAP-Ausnahme-Verordnung im Jahr 2023 die Konditionalität GLÖZ 8 aussetzen. Bei Aussetzen von GLÖZ 8 konnten jedoch im selben Jahr die ÖR 1a und 1b nicht mehr beantragt werden. Der Anbau von Sonnenblumen oder Leguminosen war zulässig.

Im Antragsjahr 2024 wurde die Pflicht zur Stilllegung von mindestens 4 % der Ackerflächen zur Erfüllung des GLÖZ-8-Standards ausgesetzt. Stattdessen hat die Kommission Ausnahmen geschaffen. GLÖZ-8-Standards können nun durch 4 % der Ackerfläche in Form von Brachen und/oder Landschaftselementen und/oder stickstoffbindenden Pflanzen (Leguminosen) und/oder Zwischenfrüchten erfüllt werden. Leguminosen und Zwischenfrüchte dürfen dabei nicht mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden.

Jagdverband: Agrarfläche zum attraktiven Lebensraum gestalten

Die von der EU-Kommission geschaffene Ausnahme ist aus Sicht des DJV kein Ersatz für Brachflächen. Die ursprüngliche Ausgestaltung der GLÖZ 8 wurde eingeführt, um wichtigen Lebensraum für die Artenvielfalt zu schaffen. Es ist unumstritten, dass für eine Trendumkehr beim Artensterben 10 bis 20 % der Agrarfläche als attraktiver Lebensraum gestaltet werden müssen.

GLÖZ 8 – mit der entsprechenden Vorschrift, 4 % der landwirtschaftlichen Fläche als Fläche für die Biodiversität vorzuhalten – sei nur ein erster Baustein zu diesem Ziel. Auch bereits 2023 eingesäte Brachen können zwar erhalten werden, jedoch ist aufgrund des nun möglichen Anbaus von Zwischenfrüchten zu erwarten, dass Landwirte Brachen in intensiven genutzten Ackerbaugebieten umbrechen und diese Flächen somit wieder der Nutzung zuführen, schreibt der Verband in seinem Positionspapier.

Vor allem beim Zwischenfruchtanbau ist die Standzeit auf mindestens 6 Wochen festgelegt, spätestens am 15. Oktober muss die Zwischenfrucht bestellt sein. Soll jedoch die Zwischenfrucht einen positiven Effekt auf das Niederwild und die Artenvielfalt haben, sollte die Saat bereits im August eingesät sein, um dem Niederwild ausreichend Deckung und Äsung in den Wintermonaten zu bieten, so die Forderung.

Allgemein bieten Leguminosen wie Klee eine Grünäsung für Wildtiere sowie Nektar für Insekten, sind aber kein adäquater Ersatz für Brachflächen, vor allem weil mechanische Unkrautbekämpfung (Hacken, Striegeln) zugelassen ist. Die Folge: Verluste von Junghasen.

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Sorge um Rotwild

Der DJV wünscht sich von Bund und Ländern zudem ein Bekenntnis zur Fangjagd von Beutegreifern wie Fuchs und Marder, aber auch Marderhund und Waschbär. Vor allem das Management von invasiven Arten müsse bei einer Novellierung der Landesjagdgesetze berücksichtigt werden.

Prekär ist die Lage inzwischen für den Rothirsch: Verkehrswege, Siedlungen und staatlich verordnete Rotwildgebiete verhindern derzeit, dass Tiere ausreichend wandern können, so der DJV weiter. Die Folge sei Inzucht. Wissenschaftler haben bereits genetisch bedingte Missbildungen wie verkürzte Unterkiefer in drei Bundesländern nachgewiesen.

Dringend notwendig sind deshalb mehr Querungshilfen über Verkehrswege sowie eine Auflösung der Rotwildgebiete. Der DJV fordert die Finanzierung von bis zu 100 Querungshilfen bis 2030 über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK).

Die beiden Positionspapiere gibt es hier zum Herunterladen.

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Interesse an der Jägerausbildung ungebremst hoch

Auf dem Bundesjägertag stellte der DJV auch aktuelle Zahlen zum "Grünen Abitur" vor: 22.248 Männer und Frauen haben sich im Jahr 2023 der staatlichen Jägerprüfung gestellt. Das ist der zweithöchste Wert seit Gründung des Dachverbands vor 75 Jahren – er liegt doppelt so hoch wie 10 Jahre zuvor.

Die Prüfung ist anspruchsvoll: 23 % der Jagdschülerinnen und -schüler sind 2023 durchgefallen. Laut DJV-Umfrage nimmt der Anteil von Prüflingen aus dem städtischen Umfeld ohne Vorerfahrung weiter zu und lag zuletzt bei über einem Viertel. Ebenfalls steigend: die Zahl der Frauen – zuletzt waren es 28 % in den Vorbereitungskursen.

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