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BayWa in Insolvenzgefahr Ernte 2024 GAP-Vereinfachungen

Verletzungen vorbeugen

Bundesrat hat Kupierverbot von Jagdhunden abgelehnt

Das Kürzen von Schwänzen bei Jagdhunden bleibt erlaubt. Der Bundesrat will die Ausnahme beibehalten. Jäger und Hundehalter begrüßen die Entscheidung.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesrat hat am Freitag gegen die Empfehlung seines Agrarausschusses gestimmt und ein Kupierverbot für Jagdhunde abgelehnt. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Jagdgebrauchshundverband (JGHV) begrüßen diese Entscheidung.

DJV und JGHV hatten die Initiative zuvor als unnötig und kontraproduktiv im Sinne des Tierschutzes kritisiert: Das Kupieren der Rute im Welpenalter findet bei Jagdhunden ausnahmslos zum Gesundheitsschutz statt. Umgestürzte Bäume, Brombeeren, Schwarzdorn oder Schilf können bei langer Rute zu schwersten Verletzungen führen. Insbesondere können Entzündungen im Rückenmark eine Amputation im Erwachsenenalter erforderlich machen oder sogar zum Tod führen.

Das Kupieren von Jagdhunden innerhalb der ersten Lebenstage ist unproblematisch. Eine innerartliche Kommunikation ist auch mit kupierter Rute zweifelsfrei möglich, erklärt dazu der Jagdverband. Kupierte Hundewelpen dürfen nur an Jagdscheininhaber abgegeben werden.

Entgegen den Ausführungen in der Begründung des Agrarausschusses gibt es in Ländern, in denen ein Kupierverbot besteht, nachweislich tierschutzrelevante Probleme, wenn Einsatzgebiet mit deutschen Verhältnissen vergleichbar ist. Fälle von Rutenverletzungen sind bei nicht kupierten Hunden keine Seltenheit.

Die Bundesregierung hatte bereits am 24. Mai 2024 einen Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen, der vorsieht, an der bewährten Kupier-Praxis bei Jagdhunden festzuhalten. Nach der nun vorliegenden Ablehnung des Kupierverbots durch den Bundesrat wird der Bundestag abschließend über den Gesetzentwurf beraten.

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