Die Bundesregierung beabsichtigt, noch im ersten Halbjahr 2020 einen Entwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes vorzulegen. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag „Änderung des Bundesjagdgesetzes zur Unterstützung des naturgemäßen Waldumbaus“ hervor.
Geplant war die Novelle ursprünglich bereits für Ende 2019. „Besser spät als nie“, kommentierte die agrarpolitische Sprecherin der Linken, Dr. Kirsten Tackmann, die jetzige Ankündigung. Derzeit diskutiere man, „ob und gegebenenfalls wie der Bund auf das Management der Schalenwildpopulationen einwirken kann, obwohl die Länder für die Abschussplanung zuständig sind“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.
Ziel des geänderten Gesetzes sei es, eine Naturverjüngung aller Hauptbaumarten ohne Wildbeeinträchtigungen zu ermöglichen. Die dritte Bundeswaldinventur habe gezeigt, dass dieses Ziel noch nicht überall erreicht worden sei. Ein Drittel der Laubbäume und 10 % der Nadelbäume seien laut Inventur verbissen. Die Naturverjüngung ist laut der Regierung mit 85 % Flächenanteil an der Jungbestockung die überwiegende Verjüngungsart in deutschen Wäldern und eine wichtige Maßnahme bei der Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Schäden im Wald.
Vor diesem Hintergrund wies Tackmann darauf hin, dass die Flächenbewirtschafter gemeinsam Verantwortung übernehmen müssten. Es sei falsch, „die Jägerschaft allein für zu hohe Wildtierbestände verantwortlich zu machen“. Allerdings müssten auch die Jäger ihren Beitrag zur Lösung der Probleme leisten. Die Linken-Politikerin rief die Bundesregierung dazu auf, die in der Waldstrategie 2020 gescheiterte Erarbeitung eines Leitbildes Jagd wieder aufzunehmen und alle Akteure in den Prozess einzubinden. Das Leitbild sollte Eingang in die Waldstrategie 2050 finden.