In einer Stellungnahme empfiehlt der Bundesrat substantielle Änderungen an der geplanten Novelle des Bundesjagdgesetzes. So möchte die Länderkammer grundsätzlich eine Verjüngung des Waldes ohne Wildschutzmaßnahmen ermöglichen.
Nicht eingeführt werden soll der „Abschusskorridor“ für Rehwild. Sichergestellt sehen wollen die Länder, dass die Verjüngung des Waldes immer standortgerecht und artenreich erfolgt.
Verschärft werden sollen Anforderungen an die Jäger, unter anderem bei Prüfungen der praktischen Handhabung von Waffen, der Wildbrethygiene und der Schießleistungen; Anforderungen an diese sollen zudem von den Ländern gegebenenfalls weitergehend geregelt werden dürfen.
Neu gefasst sehen will der Bundesrat die Vorgaben für bleifreie Büchsenmunition. Bei der Jagd auf Schalenwild soll nur Munition verwendet werden dürfen, die nicht mehr Blei an den Wildkörper abgibt, als nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbar ist, wobei die übrigen Anforderungen zu wahren sind.
Einführen wollen die Länder zudem eine Duldungspflicht für überjagende Hunde; ferner soll die die Terminologie zwischen Waffengesetz und Bundesjagdgesetz vereinheitlicht werden, um Rechtsklarheit zu schaffen und Missverständnissen vorzubeugen.
Abschusspläne „untauglich“
Die Ablehnung der Abschussplanvorschriften für Rehwild begründen die Länder mit einem hohen bürokratischen Aufwand. Zudem hätten die Regelungen in der Vergangenheit nicht dazu beigetragen, eine der Verjüngung des Waldes förderliche Rehwilddichte herzustellen. Abschusspläne seien regelmäßig der Garant für hohe Wilddichten gewesen. Anders sei es nicht zu erklären, dass die Wildarten, die der Abschussplanung unterlägen, in den vergangenen Jahrzehnten stark an Anzahl zugenommen hätten und aus diesem Grund keiner staatlichen Kontrolle bedürften.
Laut dem Bundesrat haben Erfahrungen der Länder, die den behördlichen Rehwildabschussplan abgeschafft haben, belegt, dass die Rehwildstrecke nahezu unverändert bleibt.
Die Stellungnahme des Bundesrats hat allerdings nur Empfehlungscharakter im laufenden Gesetzgebungsverfahren.
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DJV: "Bundesrat will Bundesjagdgesetz schwächen"
Kritik kommt vom Deutschen Jagdverband (DJV). So würden die Beschlüsse das Ziel der Bundesregierung konterkarieren, einheitliche Vorgaben für Schießnachweis, tierschutzgerechte Tötungswirkung von Jagdmunition und Jägerprüfung zu etablieren. Sie widersprächen damit dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene.
Der Jagdverband lehnt die empfohlene Schwächung des Bundesgesetzgebers entschieden ab: Die Anforderungen für Jägerprüfung und Schießnachweis müssten bundesweit einheitlich sein. Ebenso lehnt der DJV die vom Bundesrat empfohlene Streichung von tierschutzrelevanten Vorgaben für Jagdmunition entschieden ab.
Waldumbau
Weiterhin kritisieren die Jäger, dass der Bundesrat den Umbau zu standortgerechten Mischwaldbeständen weitgehend ohne Wildschutzmaßnahmen fordert. Bezogen auf 27 % der Waldfläche Deutschlands würde dies einen Wald ohne Wild bedeuten: Dort wachsen nämlich derzeit anfällige Nadelholzmonokulturen - hinzugepflanzte Laubbäume wirken auch auf das letzte Reh wie ein Magnet, so der Verband.
Der Umbau der durch Dürre, Stürme und Borkenkäfer geschwächten Monokulturen über Pflanzung und Saat könne nur mit Schutzmaßnahmen gelingen - schon allein zum Schutz vor konkurrenzstarken, unerwünschten Pflanzen wie Brombeere oder Birke. Zweifelsohne müsse zeitgleich auf Aufforstungsflächen die Jagd intensiviert werden, heißt es.
Wildfeindlich
Bereits vor der Bundesratssitzung hat sich der DJV gemeinsam mit fünf weiteren Organisationen in einer gemeinsamen Stellungnahme an Politik und Öffentlichkeit gewandt: Die Balance zwischen den forstwirtschaftlichen Zielen und den Ansprüchen der Wildtiere werde durch die geplante Novelle gefährdet.
Die Verbände halten den derzeitigen Entwurf des Bundesjagdgesetzes in Teilen für wildfeindlich und äußern sich besorgt, dass wildbiologische Erfordernisse hinter rein wirtschaftlichen Interessen zurückbleiben. Vor allem der von Bundesregierung und Bundesrat formulierte Anspruch, dass sich jedwede Waldverjüngung ohne Schutzmaßnahmen etablieren können muss, sei praxisfern.
Stellungnahme folgt
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung Empfehlungen zu weiteren Themen ausgesprochen. Unter anderem fordert der Bundesrat eine Verschärfung der Anforderung an die Schießprüfung. Zudem soll es eine generelle Duldungspflicht für überjagende Hunde bei Bewegungsjagden geben.
Das DJV-Präsidium wird sich noch vor Weihnachten mit der Stellungnahme eingehend befassen. Die Bundesregierung kann sich nun zu den Bundesratsempfehlungen äußern, bevor sich dann der Bundestag mit dem Gesetzentwurf befasst und abschließend darüber entscheidet. Mit einem Inkrafttreten der Neuregelung ist frühestens im Herbst 2021 zu rechnen.