In Niedersachsen kommt die forstliche Förderung der Landesregierung für die Wiederbewaldung „nicht auf der Fläche an“. Das hat der Waldbesitzerverband Niedersachsen beklagt.
Obwohl die Mittelzuweisung für das Jahr 2023 mit 31 Mio. € vergleichbar mit der im Vorjahr ausgefallen sei, gebe es Schwierigkeiten bei der Inanspruchnahme der dringend erforderlichen finanziellen Unterstützung. Ein Grund dafür sei, dass die Förderung nach der Extremwetterrichtlinie am 31. Dezember 2023 außer Kraft trete. Daher müssten alle bewilligten Maßnahmen bis Mitte Dezember komplett abgeschlossen und abgerechnet werden. Das sei bei Herbstpflanzungen praktisch nicht realisierbar, betonte der Verband.
Daneben sei die Inanspruchnahme der Förderung nach der Waldbaurichtlinie kaum möglich, weil es 2024 an ausreichenden Mitteln als Verpflichtungsermächtigung fehle. Dies wäre aber dringend notwendig, um die 2023 begonnenen Maßnahmen im neuen Haushaltsjahr 2024 abrechnen zu können. Folglich seien Herbstkulturen von der Mittelbewilligung ausgeschlossen, da die Abschlussfrist zum Jahresende nicht in diesem Ausmaß erreicht werden könne. Dass gelte sowohl für die Wiederbewaldung mit Mitteln der auslaufenden Extremwetterrichtlinie als auch für die Mittel der weiterhin gültigen Waldbaurichtlinie.
Der Verband appellierte an die Politik, die Förderung auch für Herbstpflanzungen zu ermöglichen. Zudem ging er auf aktuelle Bestrebungen der Bundesregierung ein, waldbauliche Maßnahmen zukünftig über ein Bundesprogramm zu fördern. Dann würden regionale Besonderheiten weniger stark berücksichtigt, warnte der Waldbesitzerverband. Ihm ist es wichtig, dass die Forstliche Förderung auch weiterhin vollständig über das bewährte Instrument der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) umgesetzt wird. Denn nur diese gehe im Zusammenspiel von Bund und Land auf die regionalen Besonderheiten ein.