Vor einem „Kahlschlag an Bahngleisen“ hat der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) gewarnt. Der Anlass dazu ist ein Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums zur Sicherung der Gleise vor Baumwürfen, der vorsieht, dass Eisenbahnbetreiber entlang der Trassen auf fremdem Gleisbegleitland nach eigenem Ermessen Verkehrssicherheitsmaßnahmen durchführen dürfen.
Betroffene Eigentümer sollen allerdings nur einen Aufwendungs- und Schadensersatz für Bestandsverluste erhalten, nicht aber eine Vergütung oder Entschädigung für die dauerhafte Indienststellung ihrer Flächen.
Wie der DFWR weiter mitteilte, ist das wesentliche Gefahrenmerkmal für die Entnahme die Baumhöhe, die im deutschen Wald im Schnitt bei etwa 35 m liege. Damit würde nach Lesart des Gesetzentwurfs jeweils ein 35 m breiter Streifen auf beiden Seiten der Bahntrasse für die Verkehrssicherheit kahlgeschlagen. Allein für einen Kilometer Schiene würden damit 7 ha Wald verlorengehen.
Insgesamt führen dem DFWR zufolge hierzulande mehr als 30 % des rund 38 500 km langen Schienennetzes durch Waldgebiete. DFWR-Präsident Georg Schirmbeck wies darauf hin, dass der Wald ein wichtiger Baustein bei der Kompensation des Klimagases CO2 und somit für den Klimaschutz systemrelevant sei. „Wir können es uns nicht leisten, auf Wald in dieser Größenordnung zu verzichten“, gab Schirmbeck zu bedenken. Eine ordnungsgemäße Forstwirtschaft könne hier deutlich mehr leisten, beispielsweise durch die Entnahme einzelner, umsturzgefährdeter Bäume.
Gegenwärtig leide der Forst erheblich unter den Folgen des Klimawandels, weshalb die Vorschläge des Ministeriums, dauerhaft auf 80 000 ha Wald zum Schutz von Gleisanlagen im Bundesgebiet zu verzichten, fahrlässig seien.
Enteignung von Waldeigentümern
Der Präsident der „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) - Die Waldeigentümer“, Hans-Georg von der Marwitz, kritisierte, dass der Gesetzentwurf die Waldeigentümer enteigne; sie wären den Entscheidungen der Eisenbahnbetreiber schutzlos ausgeliefert. Es sei absehbar, dass diese zur eigenen rechtlichen Absicherung möglichst breite Streifen entlang der Gleise freischlagen würden.
„Das geschieht auf dem Rücken und auf Kosten der betroffenen Land- und Forstunternehmen, deren Land dauerhaft entwertet wird“, monierte der AGDW-Präsident.
Für den Vorsitzenden der Familienbetriebe Land und Forst, Max von Elverfeldt, gehen die Pläne des Ministeriums „in eine ordnungs- und wirtschaftspolitisch falsche Richtung“. Wenn private Eisenbahnunternehmen auf fremdem Gleisbegleitland Maßnahmen zum Schutz vor Baumstürzen verwirklichen wollten und dabei die Flächen dauerhaft für eigene Zwecke in Dienst nähmen, gehe das nur gegen eine marktübliche, wiederkehrende Vergütung oder eine Teilverkehrswertentschädigung. Alle drei Verbände forderten zudem, bei Entscheidungen dieser Tragweite die Land- und Forstwirtschaft in die Verbändeanhörung einzubeziehen. Dies war ihnen zufolge bei einer ersten Anhörung des Bundesverkehrsministeriums Mitte Juni nicht geschehen.