In Thüringen haben Teile der Holzindustrie Schadenersatzforderungen gegenüber dem Land und der Landesforstanstalt erhoben. Wie das Landwirtschaftsministerium berichtete, fordert die Ausgleichsgesellschaft für die Sägeindustrie Thüringen mbH rund 84,5 Mio Euro.
Zur Begründung werde angeführt, dass die Sägeindustrie durch die Bündelung des Holzangebotes und der damit einhergehenden Marktstellung der Landesforstverwaltung das Rundholz habe teurer bezahlen müssen, als wenn das Holz nicht gebündelt angeboten worden wäre.
Landwirtschaftsminister Benjamin-Immanuel Hoff brachte sein Bedauern zum Ausdruck. „Vor dem Hintergrund der dramatischen Waldschadenssituation und den Herausforderungen, die vor den Waldbesitzern, der Holzwirtschaft und dem Freistaat sowie seinen Gebietskörperschaften stehen, halte ich es weder für zeitgemäß noch für angemessen, dass Teile der Thüringer Sägeindustrie es einer Schadensausgleichsgesellschaft ermöglichen, gegenüber dem Freistaat und der Landesforstanstalt 84,5 Mio Euro einzufordern“, erklärte der Minister. Das Geld werde „am Ende allen Betroffenen der Waldkrise fehlen“. Mit Hilfe einer spezialisierten Anwaltskanzlei würden die Forderungen genauestens geprüft.
Laut dem Erfurter Agrarressort ist Thüringen als letztes der ehemals von der kartellrechtlichen Beschwerde der Sägeindustrie betroffenen Länder mit den Forderungen einer Schadensausgleichsgesellschaft konfrontiert. Diese hätten sich mögliche Schadensersatzforderungen aus ungeklärten kartellrechtlichen Fragestellungen von einzelnen vermeintlich geschädigten Holzabnehmern abtreten lassen und machten diese nun geltend; die Muttergesellschaft habe ihren Sitz in Großbritannien.
Das Bundeskartellamt hatte den Ministeriumsangaben zufolge von 2001 bis 2009 gegen die Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Thüringen ermittelt, weil es die gebündelte Vermarktung von Rundholz aller Waldeigentumsarten durch die Landesforstverwaltungen für unzulässig hielt. Das Verfahren habe 2009 mit der Erteilung von Auflagen und Berichtspflichten geendet, denen das Land bisher in vollem Umfang nachgekommen sei.