Der Bundesrat hat die Übergangsfrist zur Umsatzsteuerpflicht für Jagdgenossenschaften bis Ende 2024 verlängert. Nun müssen diese erst ab Anfang 2025 Umsatzsteuer aus den Verpachtungserlösen an das Finanzamt abführen. Zwar gelten Jagdgenossenschaften seit 2017 als umsatzsteuerpflichtige Unternehmer, sie konnten aber eine Übergangsfrist nutzen, wenn sie rechtzeitig bis zum 31.12.2016 eine sogenannte Optionserklärung beim Finanzamt eingereicht hatten. Diese Übergangsfrist sollte ursprünglich Anfang 2023 auslaufen.
Tipp: Die meisten Jagdgenossenschaften erzielen weniger als 22.000 € Pachteinnahmen pro Jahr. Damit greift die Kleinunternehmerregelung und die Genossenschaften sind ohnehin von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Sie dürfen sich im Gegenzug allerdings auch keine Vorsteuern erstatten lassen. Die Kleinunternehmerregelung können Sie beim zuständigen Finanzamt beantragen.
Ralf Stephany, Parta Bonn