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Amtsgericht Siegburg

Landwirt wegen ausgemähtem Kitz vor Gericht

Erneut stand ein Landwirt vor Gericht, weil er beim Grasmähen versehentlich ein Rehkitz tötete. Der Bauer sagt, er habe zweimal gesucht, allerdings ohne dem Jagdpächter bescheid zu sagen.

Lesezeit: 2 Minuten

Obwohl ein Landwirt aus Hennef vor dem Grasschnitt eine Wiese zweimal nach Rehkitzen abgesucht hatte, erwischte er bei der anschließenden Mahd doch eins tödlich. Der Jagdpächter fand es später und rief die Polizei.

So kam es, dass sich der 52-jährige Traktorfahrer am Donnerstag vor dem Amtsgericht Siegburg wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verantworten musste, berichtet der General Anzeiger.

Dort schilderte ein Polizist, dass das Kitz an den Hinterläufen „regelrecht geschreddert“ gewesen sei. Und der Jagdpächter erklärte, dass ihn der Landwirt nicht vor dem Mähen verständigt hatte. Andere Landwirte würden Mäharbeiten auch immer zeitnah anmelden, damit die Jagdausübungsberechtigten die Flächen kurz vorher durch Inspektion, auch unter Drohneneinsatz, nach Wildtieren absuchen und sie in Sicherheit bringen könnten.

Hat doch intensiv gesucht

Der Angeklagte beteuerte, einen Tag vor dem Mähen und auch noch einmal an dem Tag selbst die Wiese zusammen mit seiner Frau abgegangen zu sein, was diese bestätigte. Das Rehkitz hätten sie dabei und auch beim Mähen selbst nicht bemerkt, auch nicht beim anschließenden Wenden des Heus. Da seien sie die gesamte Fläche noch einmal abgefahren. Der Landwirt gab an, von innen nach außen gemäht zu haben, um dem Wild die Flucht zu ermöglichen und es nicht durch umgekehrtes Vorgehen in die Enge zu treiben.

Das Gericht sah keinen Verstoß gegen das Tierwohlgesetz und sprach den Angeklagten frei. Er habe nicht vorsätzlich gehandelt und auch nicht billigend in Kauf genommen, ein Tier zu töten, wie seine Vorsichtsmaßnahmen gezeigt hätten, zitiert der General Anzeiger aus der Begründung.

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