Drohnen mit Wärmebildtechnik sind neben Kadaversuchhunden eine wichtige Hilfe beim frühen Aufspüren von Wildschweinen in Restriktionsgebieten, die von der Afrikanischen Schweinepest betroffen sind. Deshalb dürfen Drohne, deren Anschaffung für die Rehkitzrettung vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) gefördert wurden, ab sofort auch für die Suche von verendeten Wildschweinen eingesetzt werden. Das BMEL hat die zuständige Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) angewiesen, die Förderrichtlinie entsprechend zu ändern.
„In der Krise sind pragmatische Lösungen gefragt“
„Um unsere schweinehaltenden Betreibe zu schützen, müssen wir die Afrikanische Schweinepest mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen. In der Krise ist Pragmatismus gefragt“, begründete Bundesminister Cem Özdemir diesen Schritt in einer Pressemitteilung.
Drohnen mit Wärmebildtechnik
Das BMEL-Förderprogramm von Drohnen zur Wildtierrettung läuft seit 2021. Gefördert werden Drohnen mit Wärmebildtechnik, die grundsätzlich auch für die Suche nach verendeten Wildschweinkadavern geeignet ist. Antragsberechtigt sind eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene. Details zum Förderprogramm finden Sie hier.
Restriktionszonen in Rheinland-Pfalz vergrößert
Unterdessen hat Rheinland Pfalz die ASP-Restriktionszone im Kreis Bergstraße aufgrund ASP-Nachweise bei zwei Wildschweinen erweitert. In der erweiterten Restriktionszone befinden sich nach Angaben der Kreisverwaltung neun schweinehaltende Betriebe. Stand Mittwochabend (17.07.24) wurden in Hessen 21 und in Rheinland-Pfalz fünf ASP-Fälle amtlich registriert.