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BayWa in Insolvenzgefahr Ernte 2024 GAP-Vereinfachungen

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Wie die Bundesländer die ASP-Ausbreitung stoppen wollen

Niedersachsen mahnt zur Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen. Brandenburg verlängert den unbürokratischen Einsatz von Saufängen. Und Hessen tötet vorsorglich die Schwarzkittel der „Alten Fasanerie“.

Lesezeit: 3 Minuten

Mit Beginn der Ferienzeit und den steigenden Reiseaktivitäten wächst auch die Gefahr, das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu verbreiten. Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium appelliert daher noch einmal an alle Reisenden, kein unverpacktes frisches Schweinefleisch oder unverpackte Schweinefleischerzeugnisse wie Wurst oder Schinken aus ASP-betroffenen Regionen mitzunehmen. Denn das Virus könne in den Lebensmitteln über Wochen und Monate infektiös bleiben.

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Spaziergänger, die Wildschweine mit einem auffälligen Verhalten oder verendete Wildschweine entdecken, sollten dies umgehend dem örtlich zuständigen Veterinäramt melden, mahnt das Ministerium in Hannover. Hundehalter müssen zudem darauf achten, dass sie ihre Tiere von Wildschweinen fernhalten, um eine mögliche Übertragung des Virus zu verhindern, und das Wild nicht aufscheuchen. In ASP-betroffenen Regionen kann eine Leinenpflicht angeordnet sein. 

Biosicherheitsmaßnahmen einhalten

Besondere Vorsicht müssen Schweine haltende Betriebe walten lassen. Sie sollten alle Biosicherheitsmaßnahmen strikt einhalten. Dazu gehören u.a. eine schwarzwildsichere Umzäunung der Betriebe, die Desinfektion von Fahrzeugen und Geräten sowie die Kontrolle des Zugangs zu Ställen und Futterlagern. Das Biosicherheitskonzept und der Leitfaden "Einfriedung Schweine haltender Betriebe" sind auf der Internetseite www.tierseucheninfo.niedersachsen.de in der Rubrik „Tierseuchenbekämpfung“ abrufbar. 

Kein Virusmaterial einschleppen

Entscheidend sei, kein Virusmaterial in den eigenen Bestand einzutragen, z.B. über Kleidung und Schuhe. Bekleidung, die im Stall getragen wird, sollte nicht außerhalb des Stalls getragen werden. Gefährlich sei zudem, Grasschnitt, Feldfrüchte oder Einstreu aus ASP-infizierten Regionen bzw. Sperrzonen im eigenen Stall verwenden. Schweinehalter, die selbst auf die Jagd gehen, müssen zudem die Gefahren einer Einschleppung des Virus durch ihr Fahrzeuge, Kleidung oder Hunde beachten.

Schwarzwildbestand ausdünnen

Langfristiges Ziel muss es sein, den Schwarzwildbestand in ASP-gefährdeten Regionen deutlich auszudünnen. Eine wichtige Rolle spielen dabei Wildschweinfänge. Dazu gehören z.B. die klassische Drahtgitterfalle, das schwedische Lotin-Fallensystem, den Fangkorral als stationäre Fanganlage und das PigBrig-Netzfangsystem. In Brandenburg sind diese Systeme seit Beginn des Seuchengeschehens vor vier Jahren sehr erfolgreich im Einsatz.

Allgemeinverfügung verlängert

Um den Jägerinnen und Jägern in den von der ASP betroffenen brandenburgischen Landkreisen die Möglichkeit zu geben, diese Schwarzwildfänge ohne großen bürokratischen Aufwand weiter betreiben zu können, hat die oberste Jagdbehörde in Potsdam die entsprechende Allgemeinverfügung jetzt um weitere zwei Jahre bis zum 31. März 2026 verlängert. 

Anzeige genügt

Während der Betrieb der Schwarzwildfänge im übrigen Bundesgebiet genehmigungspflichtig ist, genügt in den brandenburgischen Kreisen das Ausfüllen und Einsenden eines einfachen Anzeigeformulars. Die Allgemeinverfügung und das Formular sind auf der Homepage des Potsdamer Landwirtschaftsministeriums abrufbar.  

Wildschweine in hessischem Wildpark vorsorglich getötet

Vorsorglich geschlachtet wurden wegen des ASP-Geschehens im Kreis Groß-Gerau auch die zwölf Wildschweine im Wildpark „Alte Fasanerie“ im hessischen Hanau. Das Risiko einer Infektion mit dem Seuchenerreger und die damit verbundenen folgen seien einfach zu groß, teilte eine Sprecherin des zuständigen Forstamts Hanau mit.

Zunächst hatte die Wildparkverwaltung versucht, das Eintragsrisiko durch entsprechende Schutzmaßnahmen einzudämmen. Fahrzeuge durften das weitläufige Gelände z.B. nur nach entsprechender Desinfektion befahren, Besucher mussten vor dem Betreten Desinfektionsmatten passieren und das Füttern der Tiere wurde generell verboten. Das Risiko eines ASP-Eintrags sei dennoch unkalkulierbar gewesen, so eine Sprecherin der Wildparkverwaltung.     

 

 

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