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RLP: Neues Tiergesundheitsgesetz erleichtert ASP-Bekämpfung

In Rheinland-Pfalz gilt ein neues Landestierseuchengesetzes. Wegen der ASP müssen die Kreise Verdachtsmeldungen oder Hinweise jetzt u.a. auch außerhalb der Dienstzeiten entgegennehmen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Landtag von Rheinland-Pfalz hat am Donnerstag einstimmig das neue Tiergesundheitsgesetz beschlossen. Es löst das Landestierseuchengesetz aus dem Jahr 1986 ab.

Notwendig wurde die Aktualisierung, weil es erhebliche Änderungen bei den Zuständigkeiten der betroffenen Behörden, im Bundesrecht, im EU-Tiergesundheitsrecht sowie bei der Tierseuchenkasse gab. Ferner erforderte die Digitalisierung, neue wissenschaftliche Erkenntnisse sowie Erfahrungen bei der Tierseuchenbekämpfung, -überwachung und -prophylaxe eine Überarbeitung und Modernisierung des Landesrechts.

Die Neufassung hat Auswirkungen auf Tierhalter, Jäger, die Tierseuchenkasse, die Kommunen und diverse Behörden. Durch die Novellierung soll vor allen Dingen die Tierseuchenprävention gestärkt werden. Zentrale Punkte sind unter anderem die Sicherstellung seitens der Kreisverwaltungen, dass Seuchenanzeigen auch außerhalb der Dienstzeit entgegengenommen werden können.

Auch die Kostentragung des Landes für Maßnahmen von überregionaler und übergeordneter Bedeutung bei der Überwachung, Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen beispielsweise für die Beschaffung und Lagerung von besonderem Tierseuchen-Equipment wie zum Beispiel Material für Zäune bei ASP. Zusätzlich soll die Pflicht des Umweltministeriums und der Landkreise zur Vorhaltung jederzeit einsatzbereiter Tierseuchen-Krisenzentren eine schnelle Bekämpfung von Tierseuchen ermöglichen.

Gerade jetzt zur ASP-Vorsorge wichtig

Das Gestz kommt zur rechten Zeit: Durch das Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Brandenburg und Sachsen können sich alle Beteiligten nun auf den Ernstfall vorbereiten. Laut Agrarministerium funktioniert die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden aus Hessen und Rheinland-Pfalz sehr gut. So konnten die bisher gefundenen infizierten Tiere schnell aufgespürt werden. Was sich in der Praxis erprobt hat, wird durch die Novellierung des Tiergesundheitsgesetzes festgehalten, berichtet die rheinland-pfälzische Umweltministerin Katrin Eder am Rande des Plenums.

„Die Veterinärverwaltung in Rheinland-Pfalz hat sich in den vergangenen Jahren gut und gründlich auf den jetzt eingetretenen Fall der Afrikanischen Schweinepest vorbereitet. Und genau um die Vorbereitung auf und die Bekämpfung von Tierseuchen auch zukünftig bestmöglich zu sichern, haben wir das Tiergesundheitsgesetz zeitgemäß fortentwickelt“, sagte sie.

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