Weder ein 2 m hoher Zaun noch ein Untergrabschutz haben den Wolf abgehalten: Insgesamt sieben Mal ist das Raubtier in ein Damwildgehege bei Löbau eingedrungen und hat insgesamt 24 Tiere gerissen. Dem Tierhalter und dem Landrat reicht es nun, sie fordern den Abschuss.
Laut MDR bekommt der Gehegebesitzer zwar eine Entschädigung, durch den durch den Wolf erzeugten Stress beim Schalenwild bleibe jedoch der Nachwuchs aus. Den ganzen November über sei der Wolf da gewesen, schilderte der Halter bei einem Vorort-Termin mit dem Görlitzer Landrat Stephan Meyer (CDU).
Erst Vergrämung, dann notfalls Abschuss
Dieser hält die Grenze des Zumutbaren für überschritten, schließlich habe der Tierzüchter alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen getroffen. Meyer fordert den Freistaat dringend zum Handeln auf. Ein erster Schritt wäre die Vergrämung des Wolfes, z.B. mit Gummigeschossen, zitiert ihn der MDR weiter. Wenn dies nicht gelingt, spricht sich der Landrat für eine zeitnahe Entscheidung zum Abschuss aus.
Hierzu müsse aber genau nachgewiesen werden, dass es immer der gleiche Wolf ist, der Zuchttiere reißt. Auch seien die Voraussetzungen für den Abschuss durch Dokumente der Fachstelle Wolf zu belegen, heißt es. Die letztliche Entscheidung und Verantwortung liegt aber bei der unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Görlitz und damit beim Landkreis. Hier fehlt Landrat Meyer ein letztes Stückchen Rechtssicherheit: "Ich erwarte jetzt vom Freistaat, dass sie uns tatsächlich diese Rechtssicherheit geben, dann werde ich es anordnen, dass die Entnahme hier erfolgt", sagte er laut MDR beim Vor-Ort-Termin.