Die Forderung nach dem schnellen Abschuss eines Wolfs in Oberbayern sorgt derzeit für massiven Streit zwischen der Staatsregierung und Wolfsexperten. Wie die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf dpa-Informationen berichtet, hatte die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber eine Entnahme des für den Tod mehrerer Wild- und Nutztiere verantwortlichen Wolfs im Landkreis Traunstein gefordert. Für Kaniber wäre der Abschuss gerechtfertigt, weil das Tier die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährde. Dem widersprachen Experten umgehend.
„Ich hoffe auf eine rasche und klare Entscheidung der Umweltverwaltung, konkret der Regierung von Oberbayern, über den vorliegenden Entnahmeantrag. Das gilt gerade mit Blick auf die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch den Wolf. Da kann man nicht beliebig zuwarten", erklärte Kaniber auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
Aus ihrer Sicht erfüllt der Wolf, dem das bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) per Gen-Analyse mehrere Risse in den Landkreisen Traunstein, Rosenheim und Berchtesgadener Land im Dezember 2021 nachgewiesen hat, alle Bedingungen, die für eine sogenannte Entnahme notwendig sind.
Bund Naturschutz und WWF gegen Abschuss
Dem SZ-Bericht zufolge sehen Experten vom Bund Naturschutz (BN) in Bayern und dem WWF die Sachlage anders. Der BN-Wolfsexperte Uwe Friedel kann demnach „hier kein gefährliches Verhalten erkennen." Die Annahme, dass der Wolf Scheu verloren habe und deswegen eine Gefahr für Menschen darstelle, sei fachlich nicht haltbar. Der Wolf habe sich nur in die Nähe von Siedlungen begeben, weil er dort Futter in Form von ungeschützten Ziegen und Schafen gefunden habe – und dabei kein Interesse am Menschen gezeigt. Beim einzigen Kontakt mit einem Menschen sei er sogar geflüchtet.
Moritz Klose, Programmleiter Wildtiere beim WWF Deutschland erklärte gegenüber der dpa: „Das EU-Recht ist, anders als die Ministerin dies suggeriert, auf der Seite des Artenschutzes. Zugleich stellt die EU finanzielle Mittel in erheblichem Umfang zur Verfügung, um Konflikte etwa bei der Nutztierhaltung zu verhindern. Bayern ruft dieses Geld aber bislang leider nicht ab." Anstatt Ängste zu schüren, sollte die Staatsregierung besser die EU-Förderungen zur Finanzierung von Herdenschutzmaßnahmen in Anspruch nehmen.
Statt einer Entnahme des Wolfes möchte der BN mögliche Alternativen prüfen. Beispielsweise könnten die Herdenschutzmaßnahmen erhöht werden: durch Zäune, nächtliche Einstallung oder Herdenschutzhunde. „Bei keinem der Risse bestand ein ordnungsgemäßer Herdenschutz", ist sich Friedel sicher. Der Abschuss sei demnach nicht gerechtfertigt.
Grünen-Landtagsfraktion kritisiert Kaniber
„Abschießen löst keine Probleme“, kommentierte Christian Hirneis, Fraktionssprecher der Grünen für Umweltpolitik und Tierschutz laut dpa-Informationen die Lage. Die Voraussetzungen für einen Abschuss des Wolfes seien weder nach Bundes- noch nach EU-Recht gegeben. Viel wichtiger sei es, dass die Regierung die Förderung für Schutzmaßnahmen verbessert.
Freie Wähler: Wolf soll endlich in Jagdrecht aufgenommen werden
Auch Kanibers Koalitionspartner, die Freien Wähler, sind unzufrieden. Florian Steibl, der Vorsitzende der FW-Landtagsfraktion, erklärte in einer Meldung: „Für uns als Freie Wähler-Fraktion ist klar: Ein Tier muss entnommen werden dürfen, wenn es massive Probleme verursacht. Dazu fordern wir seit geraumer Zeit, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. Gescheitert sind wir damit bisher am Widerstand des Koalitionspartners. Und jetzt macht man es sich leicht und fordert den schnellen Abschuss des Wolfes.“
Nikolaus Kraus, FW-Sprecher für Jagd und Forsten, ergänzte: „Der Wolf ist nicht erst seit gestern in Bayern. Berlin war sechzehn Jahre lang nicht in der Lage, die artenschutzrechtlichen Hürden zu beseitigen. Hier muss die neue Bundesregierung schnellstmöglich die Weichen stellen, um weiteren Schaden in der Landwirtschaft und eine potenzielle Gefährdung der Bevölkerung auszuschließen.“
Kaniber für staatenübergreifendes Wolfs-Monitoring
Laut dpa kündigte Kaniber an, die Fragen eines staatenübergreifenden Wolfs-Monitorings, zum Erhaltungszustand und zur Anpassung des Schutzstatus an die tatsächlichen Verhältnisse bei Bundesumweltministerin Lemke vorzutragen. Sie forderte die vollständige Umsetzung des EU-Rechtes in nationales Recht, damit in Deutschland die gleichen Möglichkeiten beim Management zur Verfügung stehen wie in anderen EU-Staaten.
Glauber: „Alle rechtlichen Möglichkeiten werden intensiv geprüft“
Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber erklärte gegenüber der dpa, dass Wölfe in Siedlungsgebieten besondere Aufmerksamkeit verdienten - der Verlust von Nutztieren durch den Wolf werde ebenfalls sehr ernst genommen. „Alle rechtlichen Möglichkeiten werden jetzt intensiv geprüft. Sollten die Voraussetzungen vorliegen, muss der Wolf entnommen werden.“
Regierung von Oberbayern will schnell entscheiden
Die Regierung von Oberbayern erklärte zur ausstehenden Entscheidung, dass Die Erkenntnisse des LfU eine wichtige Grundlage dafür bilden. Das Bundesnaturschutzgesetz sehe für die Entnahme strenge Voraussetzungen vor. Hierzu zähle eben auch die Frage, inwieweit Schadensereignisse einem bestimmten Tier zugeordnet werden können. Es werde „zügig an einer Entscheidung“ gearbeitet.