Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat diese Woche das „Investitionsprogramm Wald“ gestartet. Für die Förderung von Investitionen in die Digitalisierung und die Technik für eine nachhaltige Waldwirtschaft stehen bis Ende 2021 rund 50 Mio. € aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung bereit.
Was genau wird gefördert?
Gefördert werden laut dem BMEL Investitionen in IT-Hard- und Software, Maschinen, Geräte, Zugpferde, Anlagen und Bauten, die in der nachhaltigen Forstwirtschaft und der mobilen Holzbearbeitung zum Einsatz kommen. Für die gesamte Investitionssumme gibt es einen Zuschuss von 40%. Dieser Zuschuss ist mit einem zinsgünstigen Programmkredit der Rentenbank kombiniert, den die Antragsteller bei ihrer Hausbank beantragen, teilt die Rentenbank dazu mit. Das Programm startet auf De-minimis-Basis und wird zeitgleich bei der EU-Kommission zur Notifizierung angemeldet.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden private und kommunale Forstbetriebe, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, forstliche Lohnunternehmer, forstliche Sachverständige und Forstbaumschulen.
Wie geht die Antragstellung?
Eine Liste aller förderfähigen Investitionen und weitere Informationen zum Programm gibt auf der Webseite der Rentenbank. Dort wird in Kürze auch ein Online-Portal zur Antragstellung freigeschaltet.
Was gibt es noch?
Das Investitionsprogramm ist Teil der Waldhilfen, die Bundesregierung im Corona-Konjunkturpaket mit insgesamt 700 Mio. € festgelegt hat. Der Großteil des Geldes, 500 Mio. €, sollen 2021 als Waldflächenprämie an die Waldbesitzer ausgezahlt werden. Geplant ist nach Informationen von top agrar eine Prämie von 100 €/ha bei Nachweis einer PEFC-Zertifizierung. FSC-zertifizierte Betriebe sollen eine höhere Prämie von 120 €/ha erhalten. Das Antragsverfahren für die Waldflächenprämie soll die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) übernehmen. Die Grundlagen dafür soll der Bundestag noch diese Woche schaffen.