Die Aufnahme des Wolfs ins schleswig-holsteinische Jagdgesetz wird im Kieler Landtag von sämtlichen Fraktionen mit Ausnahme der SPD unterstützt. Das ist bei der ersten Debatte zum Entwurf eines neuen Landesjagdrechts deutlich geworden, der im Anschluss an den zuständigen Ausschuss überwiesen wurde.
SPD
SPD-Abgeordnete Sandra Rebmann hält die geplante Gesetzesänderung für überflüssig. Es gebe bereits ein geregeltes Verfahren für die Entnahme sogenannter Problemwölfe. Gleichzeitig würden drängende Probleme, etwa eine stärkere Förderung von Weidetierhaltern, nicht angegangen, kritisierte Rebmann. Ihr sei bewusst, dass die „Anpassung“ der Tierhalter „an Wolfsvorkommen eine große Aufgabe ist“.
FDP
Oliver Kumbartzky von der FDP begrüßte dagegen die vorgesehene Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht. Dadurch würde die Entnahme auffälliger, sich gefährlich verhaltender Wölfe erleichtert. Die Änderung des Landesjagdgesetzes sei ein erster Schritt hin zu einem Bestandsmanagement, „was der nächste Schritt sein muss“. Es gehe nicht darum, den Wolf auszurotten, sondern um eine ausgewogene Politik, die auch die Weidetierhaltung und den Küstenschutz nicht außer Acht lasse.
SSW
Der SSW-Abgeordnete Christian Dirschauer warnte, dass Jäger bei der Entnahme von Wölfen unbedingt Rechtssicherheit bräuchten. Die entsprechenden Fragen müssten im neuen Gesetz „ganz klar geregelt sein“.
Nach Einschätzung von Dirschauer werden sich auch bei einer Gesetzesnovelle die Grundlagen für Ausnahmegenehmigungen nicht ändern. Es dürften künftig nicht automatisch mehr Wölfe zum Abschuss freigegeben werden. Dirk Kock-Rohwer von den Grünen hob hervor, dass es auch künftig eine „Koexistenz von Weidetieren und Wölfen“ geben werde.
CDU
Wie Landwirtschaftsminister Werner Schwarz von der CDU unterstrich, wird bei einer Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht der Schutzstatus des Wolfs unverändert beibehalten. Für die weiterhin streng geschützte Art werde eine ganzjährige Schonzeit festgesetzt.
Herdenschutz weiter zentral
Als Kernaspekt des Gesetzentwurfs nannte Schwarz, dass zukünftig die Jäger in den Revieren vor Ort im Fall einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung für die Erlegung eines Wolfes zuständig sein werden. Dies sei elementar, da nur sie über die notwendigen Ortskenntnisse verfügten und aufgrund ihrer Ausbildung in der Lage seien, einen Wolf tierschutzgerecht zu erlegen.
Die geplante Änderung im Landesjagdgesetz werde Halter von Nutztieren aber nicht davon entlasten, für einen aktiven Schutz ihrer Tiere zu sorgen.
Zu den weiteren Neuregelungen der geplanten Gesetzesnovelle gehört laut Schwarz, dass künftig für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden auf Schalenwild von allen teilnehmenden Jägern ein Schießübungsnachweis vorzulegen ist. Daneben will die Landesregierung die Begrenzung der maximal möglichen Anzahl entgeltlicher Jagderlaubnisscheine je Revier streichen, wobei die Anzahl der Jagdausübungsberechtigten als Revierverantwortliche begrenzt bleiben soll.