Ein entsprechender Änderungsentwurf zum Landesjagdgesetz, den das Kabinett am vergangenen Mittwoch (20.3.) in Erfurt beschlossen hat, sieht beispielsweise das Verbot von bleihaltigem Schrot und sogenannten Totschlagsfallen vor. In Ausnahmefällen sollen Totschlagsfallen aber weiterhin erlaubt sein. Schalldämpfer sollen künftig verwendet werden dürfen. Das Jagdgesetz war zuletzt 2006 neu gefasst worden. „Ziel der Überarbeitung ist, dass sich die Jagd an ökologischen und wildbiologischen Grundsätzen orientiert und die neuesten Erkenntnisse der Jagdpraxis, des Tierschutzes und der Lebensmittelhygiene berücksichtigt werden“, erläuterte Landwirtschaftsministerin Birgit Keller.
Aus ihrer Sicht ist der Landesregierung ein zeitgemäßer und moderner Entwurf gelungen. Dieser geht nun in den Beratungsprozess im Thüringer Landtag. Der Landesjagdverband (LJV), der rund 11 500 Waidleute vertritt, sieht den Gesetzentwurf kritisch. Moniert wird von ihm insbesondere das geplante Verbot für Bleischrot. Nach Einschätzung von LJV-Geschäftsführer Frank Herrmann steigt damit die Unfallgefahr, da andere Munitionsarten leichter abprallen würden. Grundsätzlich begrüßt wird ein Verbot für bleihaltige Munition hingegen vom Naturschutzbund (NABU) Thüringen. Der Verband pocht darüber hinaus auf ein weitergehendes Verbot für Fallen, das nach seinem Willen auch Lebendfallen einschließen sollte.