Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Erlaubnis zum Abschuss eines Wolfes aus der Region zum zweiten Mal gekippt, nachdem eine Umweltorganisation einen Antrag eingereicht hatte.
Laut NDR hatte die Region Hannover den Wolf aus einem Burgdorfer Rudel freigegeben, weil ihm zwei Risse von Weidetieren zugeordnet werden konnten. Es war auch dieser Wolf, der das Pony von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen getötet hatte.
Das Verwaltungsgericht gab nun aber den Wolfschützern recht, dass das nicht genüge, um davon auszugehen, dass der Wolf generell gefährlich für Weidetiere sei. Das Verwaltungsgericht sieht nach eigenen Angaben in Herdenschutzzäunen eine geeignete Alternative zur Tötung freilebender Wölfe. Laut Gericht fehlten "ausreichende Anhaltspunkte" für die von der Region getroffene Schadensprognose. Diese hatte einen Abschuss des Wolfes rechtfertigen sollen. Der NDR erinnert aber daran, dass der Wolf zuvor schon einen etwa einen Meter hohen Elektrozaun überwunden hatte!
Ein weiteres Argument der Richter war, dass der Wolf zuletzt im Januar ein Tier von einer Weide gerissen hatte und ihm insgesamt nur zwei Risse innerhalb von einem Jahr zuzuordnen seien. Man gehe daher davon aus, dass sich der Wolf grundsätzlich von Wildtieren ernährt.
Gegen den Beschluss des Gerichts kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.