Bis zu 100 €/ha Wald – das klingt für Waldbesitzer durchaus interessant. Allerdings sind die Auflagen der neuen Förderung für die „Honorierung der Ökosystemleistung des Waldes und von klimaangepasstem Waldmanagement“ des Bundeslandwirtschaftsministeriums durchaus herausfordernd.
Waldbesitzer sollten sich genau überlegen, ob sie die Anforderungen erfüllen können. Hier einige Infos in Stichpunkten:
- Das Gesamtvolumen liegt bei 900 Mio. €, im Jahr 2022 zunächst 200 Mio. €, die nach de-minimis-Basis bewilligt werden (maximal 200.000 Euro Förderung in drei Jahren). Für Anträge ab dem Jahr 2023 strebt das BMEL eine beihilferechtliche Freistellung an, damit die de-minimis-Auflage wegfallen kann.
- Die Förderung ist gestaffelt nach Größe des Waldes. Unter 100 ha bekommt man 85 €/ha, wenn man zusätzlich 5 % der Waldfläche stilllegt, 100 €/ha.
- Voraussetzung für die Förderung ist die Einhaltung von 11 Kriterien. Bei über 100 ha kommt als weiteres Kriterium eine verpflichtende Stilllegung von 5 % der Fläche hinzu. Bedingung ist z.B. Kennzeichnung und der Erhalt von 5 Habitatbäumen/ha, Vorausverjüngung vor Nutzung, Anreicherung von Totholz wie Hochstümpfe, Rückegassenabstand mind. 30m, teils auch 40m, Rückbau von Entwässerungsstruktur innerhalb von 5 Jahren etc.
- Die Auszahlung im ersten Jahr erfolgt anteilig, je nach Bewilligungsdatum. Wenn die Bewilligung z.B. jetzt im November erfolgt, beträgt der Auszahlungsbetrag 2/12 der entsprechenden jährlichen Zuwendung.
- Die Förderung kann nicht für Teilflächen beantragt werden, sondern nur für die gesamte, vom Antragsteller in der Bundesrepublik Deutschland bewirtschaftete Waldfläche bezieht. Der Nachweis der bewirtschafteten Fläche erfolgt über den Bescheid der SVLFG.
Neues PEFC-Zusatzmodul für rund 3 €/ha
Die Einhaltung der Kriterien ist über ein PEFC-Zusatzmodul oder eine Bescheinigung einer anderen anerkannten Zertifizierungsorganisation (z.B. FSC) nachzuweisen. Kommt der Zuwendungsempfänger dem jährlichen Nachweis nicht nach, wird die erhaltene Zuwendung verzinst zurückgefordert.
Für den erstmaligen Nachweis des klimaangepassten Waldmanagements besteht eine Frist von 12 Monaten. Ab dem zweiten Zuwendungsjahr muss der Nachweis jährlich bis zum 30. April erbracht werden. Die erste Bewilligung und Auszahlung erfolgt noch ohne Vorlage des Nachweises des klimaangepassten Waldmanagements (Zertifikat). Dieser wird erst nach der ersten Bewilligung vom Zuwendungsempfänger bei dem gewünschten Zertifizierer beantragt und muss innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung bei der FNR vorgelegt werden.
Wählt man die PEFC-Zertifizierung ist wichtig zu wissen: Die PEFC-Zertifizierung für nachhaltige Waldbewirtschaftung ("normale PEFC-Zertifizierung") ist Grundvoraussetzung für die Teilnahme am PEFC-Fördermodul.
Zu den Kosten: Der Entwurf der Gebührenordnung, die am 22.11.2022 vom Deutschen Forst-Zertifizierungsrat verabschiedet werden soll, sieht jährliche Gebühren von 3 €/ha vor. Für Einzelteilnehmer kommt noch ein Sockelbetrag von 20 € pro Jahr hinzu, der bei Mitgliedern von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen entfällt.
Onlineantrag
Den Antrag finden Sie unter https://www.klimaanpassung-wald.de/online-antrag Bedenken Sie, dass mit dem Abschicken des Antrags die Förderung direkt rechtskräftig beantragt wird!