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Auszeit nehmen, Kur genießen

Körperliche und geistige Fitness, dazu unbegrenzte Energiereserven im Arbeitstag. Wer träumt nicht davon? In der Realität sieht es aber meistens ganz anders aus. Der Hof fordert die volle Aufmerksamkeit, die Kinder wollen versorgt werden und zusätzlich gibt es noch viele andere „Baustellen“

Lesezeit: 2 Minuten

Körperliche und geistige Fitness, dazu unbegrenzte Energiereserven im Arbeitstag. Wer träumt nicht davon? In der Realität sieht es aber meistens ganz anders aus. Der Hof fordert die volle Aufmerksamkeit, die Kinder wollen versorgt werden und zusätzlich gibt es noch viele andere „Baustellen“ – da liegen die Nerven schnell mal blank.

Jeder, der die Zwänge des Alltags, für eine gewisse Zeit ablegen möchte, hat die Möglichkeit, in einer Kur neue Kraft zu tanken, um die Leistungsfähigkeit wieder herzustellen.

Der erste Ansprechpartner ist in diesem Fall der Hausarzt. Er entscheidet zusammen mit dem Patienten darüber, wer die Reha in Anspruch nehmen kann. Der Arzt stellt daraufhin eine Bescheinigung für die Krankenkasse aus. Den Vordruck eines solchen Formulars finden sie z.B. HIER.

Anschließend wenden Sie sich mit diesem Formular an Ihre Krankenkasse. Sie bekommen daraufhin einen Antrag zugeschickt, den Sie ausfüllen und zurücksenden müssen. In diesem Antrag geben Sie an, in welchem Zeitraum Sie Ihre Kur antreten möchten. Die Versicherungen sind meist bemüht, sich an diesen Wünschen zu orientieren. Ausschlaggebend für den tatsächlichen Termin ist aber der Zeitpunkt, zu dem die Kurklinik Plätze vergibt. Als spezielles Angebot bieten einige Kliniken eine „Bäuerinnen-Kur“ bzw. „Landwirtinnen Reha“ an. Dabei achtet die Versicherung speziell darauf, dass mehrere Landwirtinnen die Kur gemeinsam beginnen, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, sich während des Aufenthalts mit gleichgesinnten austauschen zu können.

Innerhalb von 14 Tagen erhalten Sie eine Rückmeldung von der Krankenkasse in der Ihnen der Kurort sowie der genaue Zeitraum der Maßnahme mitgeteilt wird. Die Kur beginnt meist etwa ein halbes Jahr nach Antragsstellung.

Auch für Frauen, die stark in den Außenbetrieb eingebunden sind, Angehörige pflegen oder Kinder betreuen ist ein Kuraufenthalt möglich. Eine Dorf- oder Betriebshelferin, die ebenfalls über die Krankenkasse bewilligt wird, übernimmt in solchen Fällen die täglichen Aufgaben der Landwirtin.

 

Übrigens: Seit der Gesundheitsreform im Jahr 2000 wird der Begriff „Kur“ offiziell nicht mehr gebraucht. Stattdessen ist der Begriff Vorsorge-Rehabilitation üblich. Heute, 14 Jahre nach der Reform, hat sich diese Bezeichnung aber noch nicht im Volksmund durchsetzen können.

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