Frage:
Ich will auf meiner Wiese eine Freiflächen PV-Anlage von 1 ha errichten. Der vom Netzbetreiber angeordnete Einspeisepunkt liegt 7 km von mir entfernt. Der Solarbetreiber sagt nun, es rechnet sich nicht mehr, eine so kleine Anlage zu bauen, wenn die Einspeiseleitung 7 km lang ist. Kann der Netzbetreiber den Einspeisepunkt einfach so bestimmen?
Antwort:
Laut Erneuerbare-Energien-Gesetz müssen Sie eine Anlage grundsätzlich an dem Netzverknüpfungspunkt anschließen, welcher der Anlage am nächsten gelegen ist und zusätzlich die geringsten gesamtwirtschaftlichen Kosten verursacht. Leider erleben wir es in den letzten Jahren immer häufiger, dass auch kleine Anlagen vom Netzbetreiber zu weit entfernt gelegenen Netzverknüpfungspunkten verwiesen werden.
Ob Ihr Netzbetreiber den richtigen Einspeisepunkt gewählt hat, sollten Sie kritisch prüfen. Denn ähnliche Fälle aus der Vergangenheit zeigen, dass Netzbetreiber ihren Netzberechnungen teilweise nicht korrekte Vorgaben zugrunde legen.
Verlangen Sie also die Netzdaten vom Ihrem Betreiber und fordern Ihn auf, die Wahl des Einspeisepunktes zu begründen. Er muss Ihnen die Infos innerhalb von acht Wochen nach Aufforderung liefern. Beauftragen Sie dann einen eigenen Fachgutachter, der diese Daten prüft: Erfahrungen zeigen, dass Gutachter in solchen Fällen häufig einen deutlich günstigeren Netzanschlusspunkt identifizieren. Diesen können Sie dann gegebenenfalls juristisch durchsetzen.
Unser Experte: Dr. Helmut Loibl, Rechtsanwalt, Paluka Rechtsanwälte, Bayern
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