Ich bin 68 Jahre alt und beziehe eine Altersrente von der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK). Meinen landwirtschaftlichen Betrieb (20 ha) bewirtschafte ich weiter.
In den nächsten Monaten soll ich jedoch eine neue Hüfte bekommen und daher für etwa vier Monate ausfallen. Habe ich einen Anspruch darauf, dass die landwirtschaftliche Krankenkasse mir während dieser Zeit einen Betriebshelfer zahlt?
In den nächsten Monaten soll ich jedoch eine neue Hüfte bekommen und daher für etwa vier Monate ausfallen. Habe ich einen Anspruch darauf, dass die landwirtschaftliche Krankenkasse mir während dieser Zeit einen Betriebshelfer zahlt?
Nach Abschaffung der sogenannten Hofabgabeklausel bewirtschaften einige Rentner, so wie Sie, ihren Hof auch nach Eintritt in die Rente weiter. Sofern Ihr landwirtschaftlicher Betrieb die Mindestgröße (z.B. 8 ha landwirtschaftliche Nutzfläche oder 75 ha forstwirtschaftliche Nutzfläche) überschreitet, sind Sie bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse weiterhin als Unternehmer pflichtversichert. Sie zahlen also – neben den Beiträgen auf die gesetzliche Rente und weiteres Arbeitseinkommen – auch Unternehmerbeiträge nach der einschlägigen Beitragsklasse.
Aufgrund dieser Versicherung als Unternehmer haben Sie Anspruch auf Betriebs- und Haushaltshilfe. Bei ambulanter Arbeitsunfähigkeit sind das in der Regel bis maximal vier Wochen. Während einer Krankenhausbehandlung, einer ambulanten oder stationären Vorsorge oder Rehabilitationsbehandlung stehen Ihnen sogar bis zu 13 Wochen zu. Solange besondere Verhältnisse, wie Arbeitsspitzen oder eine schwierige familiäre Situation, in Ihrem Unternehmen es erfordern, können Sie im Einzelfall auch für weitere vier Wochen eine Betriebs- und Haushaltshilfe bezahlt bekommen.
Jörg Uennigmann, WLV, Münster