Ich bewirtschafte einen Nebenerwerbsbetrieb von 80 ha. Hauptberuflich arbeite ich in einem anderen Beruf. Daher bin ich bisher gesetzlich krankenversichert. Ende 2019 gehe ich in den Ruhestand und bekomme eine gesetzliche Rente. Von der landwirtschaftlichen Alterskasse habe ich mich damals befreien lassen. Muss ich nun als Rentner in die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) wechseln oder kann ich meine gesetzliche Krankenkasse beibehalten?
Ich bewirtschafte einen Nebenerwerbsbetrieb von 80 ha. Hauptberuflich arbeite ich in einem anderen Beruf. Daher bin ich bisher gesetzlich krankenversichert. Ende 2019 gehe ich in den Ruhestand und bekomme eine gesetzliche Rente. Von der landwirtschaftlichen Alterskasse habe ich mich damals befreien lassen. Muss ich nun als Rentner in die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) wechseln oder kann ich meine gesetzliche Krankenkasse beibehalten?
Ja, Sie müssen in die LKK wechseln. Wenn Sie künftig Rente beziehen, sind Sie nicht mehr vorrangig als Arbeitnehmer krankenversichert. Sie wechseln in die Krankenversicherung der Rentner bei Ihrer bisherigen gesetzlichen Krankenkasse. Diese Versicherung ist eine nachrangige Versicherung verglichen mit einer Pflichtversicherung als landwirtschaftlicher Unternehmer. Bewirtschaften Sie einen Betrieb oberhalb der Mindestgröße, sind Sie in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau versicherungspflichtig.
Als Arbeitnehmer waren Sie ebenfalls versicherungspflichtig. Die beiden zuständigen Krankenkassen haben daraufhin die Hauptberuflichkeit geprüft und festgestellt, dass Sie als Arbeitnehmer vorrangig versichert werden. Nun tritt die Versicherungspflicht als Rentner an die Stelle der Arbeitnehmerversicherung. Diese ist nachrangig, sodass die Versicherungspflicht als landwirtschaftlicher Unternehmer an die erste Stelle tritt. Die LKK führt diese durch. Der Beitrag für die Krankenversicherung aus der gesetzlichen Rente wird dann von der Deutschen Rentenversicherung an die LKK direkt abgeführt.
Ursula Quatmann, WLV, Saerbeck