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Alterskassenbefreiung: Das sind die neuen Einkommensgrenzen

Lesezeit: 3 Minuten

Vor allem Ehepartner von Landwirten nutzen ihren Minijob oft, um sich von der Alterskassenpflicht befreien zu lassen. Ab Oktober entfällt diese Möglichkeit. Worum geht es?


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Quatmann: Bislang konnten alterskassenpflichtige Personen sich durch einen Minijob mit einem Entgelt zwischen 401 und 450 €/Monat von der Alterskassenpflicht befreien lassen. Ab dem 1.10.2022 gilt: Wer sich neu von der Alterskasse befreien lassen will, muss eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit mit einem Entgelt oberhalb der ab Oktober geltenden Minijobgrenze von 520 €/Monat ausüben – zumindest einen sog. Midijob mit einem Entgelt ab dann 520,01 €/Monat. Alternativ ist nach wie vor eine Befreiung aufgrund eines außerlandwirtschaftlichen Einkommens aus Selbstständigkeit von ab Oktober über 6240 €/Jahr möglich.


Gelten die neuen Regeln auch für die, die jetzt schon wegen eines Minijobs von der Alterskasse befreit sind?


Quatmann: Nein. Für bestehende Befreiungen aufgrund eines Minijobs gibt es eine umfassende Bestandschutzregelung. Nur wenn das regelmäßige Einkommen unter 401 €/Monat sinkt, lebt die Alterskassenpflicht wieder auf.


Ist noch vor Inkrafttreten der neuen Regelung im Oktober eine Befreiung mit einem Minijob möglich? Bis wann?


Quatmann: Ja, Alterskassenpflichtige, die bis einschließlich 30. September aufgrund eines Minijobs von der Alterskassenpflicht befreit sind, profitieren von der Bestandsregelung. Sie bleiben bei Beibehaltung ihres Minijobs auch ab dem 1. Oktober beitragsbefreit von der Alterskasse.


Für wen könnte eine solche Last-Minute-Befreiung interessant sein?


Quatmann: Ehepartner von Landwirten, die aktuell aufgrund einer Elternzeit von der Alterskassenpflicht befreit sind und nach der Elternzeit nicht in größerem Umfang berufstätig werden und auch nicht in die Alterskasse einzahlen wollen, können sich noch bis zum 30. September mit einem Minijob als Befreiungsgrund von der Alterskassenpflicht befreien lassen. Konkret muss die Befreiungsvoraussetzung bis zum 30. September vorliegen und der Antrag dann möglichst zeitnah gestellt werden. Wer sich aufgrund eines schon bestehenden Minijobs befreien lassen will, muss den Befreiungsantrag i.d.R. bis zum 30. September bei der Alterskasse eingereicht haben. Die gleichen Regeln gelten für diejenigen, die bewusst Beiträge in die Alterskasse zahlen aber aufgrund von anhaltenden betrieblichen Liquiditätsproblemen über eine Befreiung von der Alterskassenpflicht nachdenken. In allen Fällen ist ein Antrag bei der Alterskasse notwendig und der Befreiungsgrund muss bei der Antragstellung vorliegen.


Welche Nachteile hat eine Befreiung?


Quatmann: Wer sich von der Alterskassenpflicht befreien lässt, verzichtet pro Jahr Nicht-Einzahlung auf eine Rente von derzeit ca. 16,60 €/Monat, zudem auf Erwerbsminderungsschutz, ggf. Rehamaßnahmen, und Betriebshilfe. Zu empfehlen ist deshalb, als Ausgleich beim Minijob zumindest die Versicherungspflicht mit zu nehmen.

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