Landwirte, die im Investitionsprogramm Landwirtschaft ein Fördergesuch platzieren konnten, haben nun mehr Zeit.
Grundsätzlich endet die Lieferfrist für Maschinen zwar am 1. Dezember 2021. Bei nachweislichen Lieferschwierigkeiten ist im Einzelfall eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums bis in das Jahr 2022 möglich. Anträge dafür nimmt die Rentenbank ab dem 1. August 2021 per Formular unter www.rentenbank.de entgegen. Beizufügen ist eine Bestätigung des Händlers oder Herstellers, dass der bewilligte Fördergegenstand nicht fristgerecht lieferbar ist.