In unserem Provinzblatt las ich kürzlich eine Einladung zu einem Seminar unserer örtlichen Volkshochschule mit dem Titel: „Shinrin Yoku Waldbaden“. Das weckte meine Neugier und ich recherchierte, was es damit auf sich hat.
Dieser Begriff, so lese ich, wurde 1982 vom japanischen Ministerium für Landwirtschaft und Forsten geprägt und meint das Eintauchen in die Unberührtheit und Stille eines Waldes. Weiter erfahre ich, dass der Begriff und die Methode zum Teil schon patentiert sind.
Hoppala, da habe ich womöglich den Patentschutz hintergangen, als ich in der Gründerzeit unserer Familie sonntags die unleidigen Kinder in den Wald gelockt – oder vielmehr getrieben habe. Das wirkte Wunder. Nach dem Spaziergang waren regelmäßig Ruhe und Zufriedenheit wiederhergestellt, das gratis und auf sehr gesunde Weise obendrein.
Das haben die Japaner übrigens auch festgestellt – streng wissenschaftlich natürlich – dass ein Waldspaziergang die Gesundheit eher fördert, während ein Spaziergang in der Stadt dieser eher schadet. Ich habe mir das ja schon lange gedacht, aber ich hätte mich nie getraut, darüber zu reden.
Ich bin ja kein Wissenschaftler, nicht einmal ein Japaner und schon gar nicht halte ich ein Patent auf eine bestimmte Art von Waldspaziergang.
Wenn ich allerdings eines hätte, dann würde ich wesentlich mehr dafür verlangen, als die lächerlichen 20 Euro Teilnahmegebühr von unserer Volkshochschule.Aber wenn Sie mich fragen: Das wäre doch eine Gelegenheit für ein Zubrot für Waldbauern. Wenn in meinem Wald jemand ein Geschäft mit der Gesundheit macht, dann sollte das natürlich nicht durch das „allgemeine Betretungsrecht“ abgedeckt sein. Da könnte man doch auch ordentlich hinlangen und eine anständige „Badegebühr“ verlangen!
Und wir hätten endlich eine schöne neue Berufsbezeichnung, die zur Abwechselung mal positiv besetzt ist: medizinischer Waldbademeister. Klingt doch herrlich, oder?
Aber mich fragt ja keiner.
Herzlichst Ihr
Hans Neumayer,
med. Waldbademeister