In den meisten Bundesländern läuft das Antragsverfahren auf Dürrehilfe noch. Nur in Thüringen ist die Frist abgelaufen. Dort hat es 183 Anträge gegeben. Die Schäden liegen zwischen 5000 € und 1,1 Mio. €. Insgesamt belaufe sich der Schaden in Thüringen auf 30 Mio. €. Bis Ende Dezember will man dort einen Großteil der Beihilfen auszahlen.
Die Diskussion um die Dürrehilfen reißt indes nicht ab. Es ist die Rede von „Scheinhilfe“ und „Bürokratiemonster“. Bislang mussten Tierhalter zudem in den Anträgen für die Dürrehilfen ihre Erlöse aus der Tierhaltung mit den durch die Dürre verursachten Schäden im Ackerbau aufrechnen.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat nun eingeräumt, dass viehhaltende Betriebe durch diese Methode benachteiligt werden. Die Länder dürfen daher jetzt selber entscheiden, ob sie die Hilfen an die reinen Dürreverluste koppeln wollen.
Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus will das Verfahren umgehend ändern. Man prüfe, inwieweit die derzeit vorliegenden Anträge ausreichen, um den Schaden neu zu berechnen.
Auch die Antragsfrist wird verlängert. So können auch die Landwirte, denen aufgrund ihrer Einnahmen aus der Tierhaltung bisher keine Dürrehilfen zugestanden hätten, nun doch noch einen Antrag stellen. Ob die anderen Bundesländer dem Beispiel von Mecklenburg-Vorpommern folgen, stand zu Redaktionsschluss (19.11.18) nicht fest.
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