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EEG-Umlage für EEG-Strom, der ins Netz geht?

Lesezeit: 1 Minuten

Ich habe im September 2018 eine PV-Anlage installiert und ans Netz angeschlossen. Den Strom nutze ich nicht selbst. Jetzt verlangt der Übertragungsnetzbetreiber, dass ich ihm die Umlage nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) zahle. Muss ich das tatsächlich?


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Ich habe im September 2018 eine PV-Anlage installiert und ans Netz angeschlossen. Den Strom nutze ich nicht selbst. Jetzt verlangt der Übertragungsnetzbetreiber, dass ich ihm die Umlage nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) zahle. Muss ich das tatsächlich?


Nein, das müssen Sie nicht. Wer EEG-Strom einspeist, muss keine EEG-Umlage abführen. Wer hingegen den selbst erzeugten Strom auch selbst nutzt, muss für die entsprechenden Kilowattstunden einen gewissen Anteil an der EEG-Umlage zahlen. In der Regel sind dies beim Eigenverbrauch 40% der jeweils geltenden EEG-Umlage. Stellen Sie den Strom einem Dritten zur Verfügung statt ihn ins Netz einzuspeisen, fällt grundsätzlich die volle EEG-Umlage an.


RA Dr. Helmut Loibl, Paluka Sobola, Loibl & Partner, Regensburg

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