Haben Sie mit Ihren Mitarbeitern eine Entgeltumwandlung vereinbart, und fließt ein Teil des Lohns in eine berufliche Altersvorsorge (BAV), dann müssen Sie ab 1.1.2022 15% des umgewandelten Entgelts, höchstens jedoch die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge, als Zuschuss zur BAV zahlen. Darauf weist der Informationsdienst steuern agrar hin. Sie können dazu einen neuen Vertrag aufsetzen. Allerdings sind die Konditionen neuer Policen oft schlechter als die der bestehenden. Besser: Sie integrieren den Zuschuss in den schon vorhandenen Vertrag. Fragen Sie dazu Ihre Versicherung.
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