Auf unseren Flächen landen häufig Heißluftballone. Diese richten Schäden an wie zertretenes Gras oder Getreide. Die Ballonfahrer berufen sich immer auf das sogenannte Bergerecht, wenn wir diese auf Schadenersatz ansprechen. Ist das rechtens?
Auf unseren Flächen landen häufig Heißluftballone. Diese richten Schäden an wie zertretenes Gras oder Getreide. Die Ballonfahrer berufen sich immer auf das sogenannte Bergerecht, wenn wir diese auf Schadenersatz ansprechen. Ist das rechtens?
Laut Luftverkehrsgesetz können Sie vom Halter des Ballons Ersatz für den Schaden fordern, der Ihnen durch die Landung des Ballons entstanden ist. Dies gilt auch unabhängig von dem Bergerecht.
Landet ein Ballon auf Ihrer Fläche, ist die Besatzung verpflichtet, Ihnen über Namen und Wohnsitz des Halters, des Luftfahrzeugführers sowie des Versicherers Auskunft zu geben. Das Bergerecht hat die Besatzung also nur nach erteilter Auskunft über den Halter und den Versicherer.
Erteilt die Besatzung des Ballons die genannte Auskunft nicht, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Sie kann mit einer Geldbuße von bis zu 10000 € geahndet werden.
Sie könnten den Halter des Ballons aber auch selber ermitteln: Auf jedem Heißluftballon ist eine Nummer aufgedruckt. Mit dieser wenden Sie sich an die zuständige Luftverkehrsbehörde. Liegt Ihnen die Nummer nicht vor, wenden Sie sich trotzdem an die zuständige Luftfahrtbehörde. Alle Ballonflüge sind anzumelden. Wenn Sie der Behörde mitteilen, wann der Ballon über Ihre Flächen geflogen ist, bzw. wann er dort gelandet ist, müsste die Behörde den Ballonführer ermitteln können. RA Hubertus Schmitte,WLV Münster