Nach langer Vorbereitungszeit hat die EU-Kommission Ende Juni ihre Vorschläge für ein Paket neuer Umweltgesetze vorgelegt. Und die haben es in sich: Neben einer Halbierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln (PSM) strebt Brüssel ein Komplettverbot von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten an. Neben der „Verordnung zur nachhaltigen Nutzung von Pflanzenschutzmitteln“ soll das „Renaturierungsgesetz“ dafür sorgen, dass die EU-Mitgliedstaaten den Zustand von Schutzgebieten verbessern, Bestäuber fördern und Moore wiedervernässen.
Keine Pflanzenschutzmittel
In sogenannten Natura-2000-Gebieten sieht die Kommission ein komplettes Verbot des Einsatzes von PSM vor. Darunter fallen sowohl Vogelschutz- als auch Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete). In Deutschland sind Vogelschutzgebiete bislang nicht von Einschränkungen, zum Beispiel durch das Insektenschutzpaket, betroffen. Zentral in der Verordnung ist das Reduktionsziel von 50% für „Einsatz und Risiko chemischer Pflanzenschutzmittel“ bis 2030, wobei der Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2017 als Basis dienen soll. Dazu will die EU-Kommission die EU-Mitgliedstaaten verpflichten. Ein Beamter erklärte, dass die ausgebrachte Menge von PSM in Kilogramm pro ha entscheidend für die Berechnungen sein wird. Ob auch Risikoindikatoren greifen sollen, ließ er offen. Im Einzelfall könnten die EU-Mitglieder vom 50%-Ziel abweichen. Zum Beispiel dann, wenn sie bereits hohe Reduktionen vorweisen können.
Moore wiedervernässen
Die landwirtschaftliche Nutzung von Moorflächen will die Kommission deutlich einschränken. Laut der Behörde sollen die Mitgliedstaaten bis 2030 7,5% der Moorflächen wiedervernässen, bis 2050 35%.
Neben den Gebieten, die unter die EU-Habitatrichtlinie fallen, schlägt die EU-Kommission vor, dass die EU-Mitglieder auch auf weiteren Flächen die Biodiversität steigern. Um das zu erreichen, sollen bis zum Jahr 2030 unter anderem 10% der EU-Agrarfläche „Landschaftselemente mit hoher Diversität“ vorweisen. Anders als zunächst angenommen, will die EU-Kommission die Mitgliedstaaten hierzu jedoch nicht verpflichten. Es soll sich dabei vielmehr um einen Richtwert handeln.
Der Deutsche Bauernverband kritisiert, dass Landwirte in Zukunft viele ertragreiche Flächen in Schutzgebieten nur noch ohne Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bewirtschaften sollen.