Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Baywa in Insolvenzgefahr Ernte 2024 Afrikanische Schweinepest

topplus Aus dem Heft

Fruchtwechsel auf Tauschflächen?

Lesezeit: 1 Minuten

Ich baue auf 100 ha (reine Tauschflächen) Kartoffeln an. Flächenbezogen erreiche ich so einen 100%igen jährlichen Fruchtwechsel, betriebsbezogen habe ich keinen Fruchtwechsel. Ist das zulässig?

Ich baue auf 100 ha (reine Tauschflächen) Kartoffeln an. Flächenbezogen erreiche ich so einen 100%igen jährlichen Fruchtwechsel, betriebsbezogen habe ich keinen Fruchtwechsel. Ist das zulässig?

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Ja, anders als bisher beim Greening ist der Fruchtwechsel schlagbezogen und nicht betriebsbezogen einzuhalten. Die Vorgaben zum Fruchtwechsel besagen Folgendes:

  • Auf mindestens 33% der Ackerfläche ist ein jährlicher Fruchtwechsel sicherzustellen.5

  • Auf weiteren mindestens 33% des Ackerlandes eines Betriebes ist ebenfalls ein jährlicher Fruchtwechsel oder der Anbau einer Zwischenfrucht/Untersaat vorzunehmen.6

  • Spätestens im dritten Jahr muss die Kultur wechseln.7

  • Spätestens im dritten Jahr muss die Kultur wechseln.8

Alle Antworten auf dieser und den folgenden Seiten gab uns Laura Jans-Wenstrup, LWK Niedersachsen

Die Redaktion empfiehlt

top + Ernte 2024: Alle aktuellen Infos und Praxistipps

Wetter, Technik, Getreidemärkte - Das müssen Sie jetzt wissen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.