Ich baue auf 100 ha (reine Tauschflächen) Kartoffeln an. Flächenbezogen erreiche ich so einen 100%igen jährlichen Fruchtwechsel, betriebsbezogen habe ich keinen Fruchtwechsel. Ist das zulässig?
Ich baue auf 100 ha (reine Tauschflächen) Kartoffeln an. Flächenbezogen erreiche ich so einen 100%igen jährlichen Fruchtwechsel, betriebsbezogen habe ich keinen Fruchtwechsel. Ist das zulässig?
Ja, anders als bisher beim Greening ist der Fruchtwechsel schlagbezogen und nicht betriebsbezogen einzuhalten. Die Vorgaben zum Fruchtwechsel besagen Folgendes:
Auf mindestens 33% der Ackerfläche ist ein jährlicher Fruchtwechsel sicherzustellen.5
Auf weiteren mindestens 33% des Ackerlandes eines Betriebes ist ebenfalls ein jährlicher Fruchtwechsel oder der Anbau einer Zwischenfrucht/Untersaat vorzunehmen.6
Spätestens im dritten Jahr muss die Kultur wechseln.7
Spätestens im dritten Jahr muss die Kultur wechseln.8
Alle Antworten auf dieser und den folgenden Seiten gab uns Laura Jans-Wenstrup, LWK Niedersachsen
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Ich baue auf 100 ha (reine Tauschflächen) Kartoffeln an. Flächenbezogen erreiche ich so einen 100%igen jährlichen Fruchtwechsel, betriebsbezogen habe ich keinen Fruchtwechsel. Ist das zulässig?
Ja, anders als bisher beim Greening ist der Fruchtwechsel schlagbezogen und nicht betriebsbezogen einzuhalten. Die Vorgaben zum Fruchtwechsel besagen Folgendes:
Auf mindestens 33% der Ackerfläche ist ein jährlicher Fruchtwechsel sicherzustellen.5
Auf weiteren mindestens 33% des Ackerlandes eines Betriebes ist ebenfalls ein jährlicher Fruchtwechsel oder der Anbau einer Zwischenfrucht/Untersaat vorzunehmen.6
Spätestens im dritten Jahr muss die Kultur wechseln.7
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