Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Baywa in Insolvenzgefahr Ernte 2024 Afrikanische Schweinepest

topplus Aus dem Heft

GAP ab 2023 – Details zur Aussaat stehen

Lesezeit: 5 Minuten

Mit dem Beschluss der Sonder-Agrarministerkonferenz zur GAP verspricht Bundesminister Özdemir Planungssicherheit für landwirtschaftliche Betriebe. Was steht im Beschluss der Minister?


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Das Ringen um die Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 wirkte im vergangenen Jahr wie ein ewiges Hin und Her zwischen dem Bund und der EU-Kommission. Man blickte einfach nicht mehr durch. Mit den Entscheidungen der Sonder-Agrarministerkonferenz (AMK) vom 28. Juli herrscht nun jedoch etwas mehr Klarheit. Nach der AMK versprach Bundesminister Cem Özdemir: „Sie können sicher sein, dass das, was wir heute beschlossen haben, dass das auch so kommen wird.“ Die für die Aussaat 2022 relevanten Aspekte sind damit größtenteils geklärt. Ende August sind weitere Gespräche der Agrarministerien mit der EU-Kommission terminiert. Es ist nicht auszuschließen, dass dabei noch weitere Anpassungen am deutschen GAP-Strategieplan erforderlich werden. Zum Redaktionsschluss (16.8.2022) lagen daher noch nicht alle Informationen vollständig vor.


Anlass für die erneuten Änderungen in der EU-Förderung durch die AMK war, dass die EU-Kommission im Rahmen der Prüfung des deutschen GAP-Strategieplans Nachbesserungen eingefordert hatte. Die betrafen vor allem die umweltrelevanten Regeln der GAP. Worauf sich die Länder-Agrarminister bereits jetzt einigen konnten und was sich dadurch am deutschen GAP-Plan ändert, erklärt unser Experte Dr. Jürgen Wilhelm, Referatsleiter im Landwirtschaftsministerium Niedersachsen:


Feuchtgebiete und Moore


Die GAP-Auflagen definiert die EU vor allem mithilfe der neun Standards für den „guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen“ – kurz GLÖZ. Bei der Umsetzung von GLÖZ 2 müssen Bund und Länder für Flächen in Feuchtgebieten und Mooren zusätzliche Verpflichtungen ab 1.1.2023 einführen (Niedersachsen ab 1.1.2024):


  • Landwirte können neue Entwässerungsanlagen in der Moorkulisse zukünftig nur noch nach Genehmigung im Einvernehmen mit den Naturschutzbehörden errichten und müssen klimarelevante Belange einhalten.
  • Für bestehende Entwässerungsanlagen bleiben Instandsetzung und Erneuerung grundsätzlich möglich, gleichzeitig soll aber die Mineralisierung organischer Substanz möglichst gering gehalten werden.


Gewässerrandstreifen


Bund und Länder wollen kleine Gewässer im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes weiterhin von den GLÖZ 4-Regeln zu Pufferstreifen ausnehmen. Diese Möglichkeit wurde von der EU-Kommission allerdings noch nicht endgültig bestätigt. Die Mindestbreite von Pufferstreifen auf Flächen mit einem erheblichen Umfang an Ent- und Bewässerungsgräben sollen Landwirte weiterhin von 3 m auf 1 m reduzieren können.


Mindestbodenbedeckung


Zukünftig ist auf Ackerflächen in der Zeit vom 1. Dezember bis zum 15. Januar eine Mindestbodenbedeckung sicherzustellen, z.B. durch den Anbau einer Winterkultur, von Zwischenfrüchten oder das Belassen einer Mulch-auflage. Die Länder-Agrarminister haben sich darauf geeinigt, dass jeder Betrieb dies auf mindestens 80% seiner Ackerflächen sicherstellen muss. Ausnahmen für einzelne Bundesländer fallen dadurch weitestgehend weg. Der EU-Kommission waren diese zu vielfältig. Auf 20% ihrer Betriebsfläche können Landwirte also im Winter auf eine Bodenbedeckung verzichten und zum Beispiel eine Winterfurche anlegen.


Fruchtwechsel


Auch den „Fruchtwechsel“ sollen Bundesländer möglichst einheitlich umsetzen, damit weniger Ausnahmen erforderlich sind. Zentrale Vorgabe ist künftig, auf mindestens 35% der Ackerflächen eines Betriebes einen Wechsel der Hauptkultur durchzuführen. Auf den restlichen Ackerflächen soll ein Wechsel der Hauptkultur spätestens im dritten Jahr erfolgen – erstmals im Jahr 2024. Winterung und Sommerung derselben Kulturart sollen als zwei Kulturen anerkannt werden.


Stilllegung


Auch die Regeln für die „nichtproduktiven Flächen“ (GLÖZ 8) haben die Länder-Minister angepasst. Zur erforderlichen Begrünung der Brachflächen wird nun auch eine aktive Begrünung durch Aussaat von Blühmischungen zugelassen. Das Datum der frühestmöglichen Wiederaufnahme der Erzeugung hat die AMK vom 15. August auf den 1. September verschoben. Vorbereitungsarbeiten und unmittelbar folgende Einsaat von Winterraps und -gerste bleiben bereits ab dem 15. August möglich. Sowohl die Regeln zum Fruchtwechsel als auch die zur Stilllegung werden in Deutschland erst ab dem 1. Januar 2024 gelten (siehe Kasten).


Öko-Regelungen


Die aktive Begrünung mit Blühmischungen soll zukünftig auch bei den stillgelegten Flächen im Rahmen der Öko-Regelungen möglich sein. Die Regeln zur Wiederaufnahme der Bewirtschaftung sind identisch mit denen der GLÖZ 8-Stilllegung.


Anders als bislang geplant, ist ein Umbruch der Blühstreifen und -flächen im Antragsjahr nur dann erlaubt, wenn die Blühfläche bereits im Vorjahr auf der Parzelle stand. Ist das nicht der Fall, muss die Blühmischung bis zum Ende des Antragsjahres stehen bleiben.


Höhere Prämien


Die Prämie für die Öko-Regelung „vielfältige Kulturen im Ackerbau“ wird von 30 auf 45 €/ha angehoben. Viele Bundesländer hatten sich höhere Beträge gewünscht. Die Agrarminister fürchten, dass sich die Situation auf den Agrarmärkten negativ auf die Inanspruchnahme der Umweltmaßnahmen im Rahmen der Ökoregelungen auswirken könnten. Daher wollen sie die Möglichkeit schaffen, die Prämien für die Ökoregelungen im Jahr 2023 auf bis zu 130% der ursprünglich geplanten Beträge zu erhöhen.


Alle Infos zu den Öko-Regelungen und den voraussichtlichen GAP-Prämien finden Sie unter topagrar.com/gap23


Ihr Kontakt zur Redaktion:konstantin.kockerols@topagrar.com

Die Redaktion empfiehlt

top + Ernte 2024: Alle aktuellen Infos und Praxistipps

Wetter, Technik, Getreidemärkte - Das müssen Sie jetzt wissen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.