Der Bundestag hat die Gesetze für die deutsche Umsetzung der EU-Agrarreform verabschiedet. Damit ist der Rahmen für die Agrarzahlungen ab 2023 in Deutschland gesetzt.
Mit der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sinkt die Basisprämie auf ein Niveau von 140 bis 160 €/ha. Durch einen Umverteilungsschlüssel soll die GAP kleine und mittlere Betriebe stärken. Alle Betriebe bekommen danach einen Zuschlag von 70 €/ha für die ersten 40 ha und 40 €/ha für weitere 20 ha. Über eine wachsende Umschichtung von Mitteln in die 2. Säule von 10% im Jahr 2023 bis 15% im Jahr 2026, wird mehr Geld für Agrarumweltmaßnahmen bereitgestellt. Der Abschluss des Reformprozesses ist das aber noch nicht. Nach wie vor wird über ein paar Details gestritten. In den deutschen Gesetzesentwürfen gibt es deshalb noch zahlreiche Leerstellen.
Die vielleicht bedeutendste für Landwirte ist die, wie viel Prozent nichtproduktive Fläche sie für den Erhalt der Basisprämie ab 2023 vorhalten müssen. In den GAP-Gesetzen steht 3% der Ackerfläche, auf EU-Ebene werden aber auch noch 4 oder 5% bei Anrechnung von Zwischenfrüchten diskutiert.
Auch unter die Öko-Regelungen (Eco-Schemes), für die Betriebe weitere Prämien aus der 1. Säule erhalten können, ist noch kein Schlussstrich gezogen. Die Große Koalition hat sich nicht auf zusätzliche Fördermöglichkeiten für Grünlandbetriebe einigen können. In Regierungskreisen geht man aber davon aus, dass das zum Thema in den Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl werden wird.
Die Regierung muss die Verordnung, die die konkrete Ausgestaltung der Öko-Regelungen und die Prämienhöhe je Maßnahme regeln soll, erst noch erstellen.