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Baywa in Insolvenzgefahr Ernte 2024 Afrikanische Schweinepest

topplus Aus dem Heft

Holzstapel ist kein Klettergerüst

Lesezeit: 1 Minuten

Waldbesitzer müssen Holzpolter so standfest anlegen, dass sie bei Regen oder Sturm nicht wegrollen. Allerdings sind sie nicht verpflichtet, den Stapel so abzusichern, dass Personen gefahrlos darauf herum klettern können, so das Oberlandesgericht Zweibrücken. Im Fall ging es um einen Spaziergänger, der den mit der Leine verhedderten Hund von dem Polter befreien wollte. Die Stämme gerieten ins Rutschen und der Mann wurde verletzt. Seine Schadenersatzforderung an die Gemeinde wiesen die Richter ab: Waldbesitzer könnten darauf vertrauen, dass Erwachsenen die Gefahren im Wald bewusst sind. Etwas anderes könne im zumutbaren Rahmen höchstens dann gelten, wenn sich z.B. ein Waldkindergarten in der Nähe befinde (Az.: 1 U 258/21).

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