Durch hartnäckiges Verhandeln mit zwei Anbietern hat Frank Kirchhoff Verbesserungen z.B. bei der Vertragsdauer, Haftungsfragen und Rückbaubedingungnen erreichen können.
Der Mobilfunkmast steht schon seit den 1990er Jahren auf meiner Fläche“, berichtet Grundeigentümer Frank Kirchhoff aus dem sauerländischen Werdohl. „Umso erstaunlicher war es, dass mir im Frühjahr 2019, noch weit vor Ablauf des Vertrages, gleich zwei von Vodafone bevollmächtigte Vermittler einen neuen Vertrag bzw. eine Vertragsergänzung anboten“, wundert sich Kirchhoff noch heute. Und beide hätten nichts voneinander gewusst.
Allerdings handelte es sich bei beiden Angeboten um Standardverträge mit deutlich schlechteren Konditionen als bislang, erzählt Kirchhoff. „Die Vermittler meinten tatsächlich, ich würde einen solchen Vertrag einfach unterschreiben“, so der Grundeigentümer.
So blieb ihm nichts anderes übrig, als sich gute Regelungen z.B. zu Vertragsdauer, Haftung, Rückbau, Untervermietung und auch zum Mietpreis neu zu erkämpfen. Dabei verhandelte Frank Kirchhoff mit beiden Vermittlern, zunächst ohne dass diese voneinander wussten.
„Interessant war“, so Kirchhof, „dass die Vermittler die einzelnen Punkte ganz unterschiedlich verhandelten“. Schon daran zeige sich, dass es einiges an Verhandlungsspielraum gebe.
Ein Jahr verhandelt
Insgesamt hat Kirchhoff etwa ein Jahr verhandelt, auch mithilfe von Rechtsanwalt Hubertus Schmitte vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband. Dabei konnte Kirchhoff am Ende mit einem der beiden Vermittler einen Untervermietungszuschlag, eine verschuldensunabhängige Haftung des Mobilfunkbetreibers, die Anpassung des Mietpreises an den Verbraucherpreisindex, eine Vertragsdauer von zehn Jahren und eine Rückbauverpflichtung mit Bürgschaft von Vodafone erreichen. „Am schwierigsten zu verhandeln war“, berichtet Kirchhoff, „die Haftung des Mieters für Subunternehmer des Mobilfunkbetreibers“.
„Anderen Grundeigentümern kann ich nur raten, den ersten Vertragsentwurf genau anzuschauen und die kritischen Punkte mit Ausdauer zu verhandeln“, empfiehlt Kirchhoff. Keinesfalls sollten sie sich mit einer leichten Mietpreiserhöhung abspeisen lassen. Verbesserungen bei den Vertragsbedingungen seien mindestens genauso wichtig.